Europäische Garantie für Kinder – Child Guarantee

Logo der Europäischen Garantie für Kinder

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Diese hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen.

Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung inklusive eines kostenlosen Mittagessens. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Dem Beschluss des Europäischen Rates war am 24. März 2021 eine Ratsempfehlung zu Einführung einer sogenannten “Kindergarantie” vorausgegangen. Dieser Vorschlag erfolgt im Rahmen der ebenfalls am 24. März 2021 beschlossenen Kinderrechtsstrategie

Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft hatten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits eine Deklaration veröffentlicht, mit der Staaten ihre Bereitschaft zur Unterstützung der EU-Kindergarantie erklären und ihre Verpflichtung für eine angemessene Umsetzung auf nationaler Ebene betonen. Die Deklaration wurde in einem offenen Brief der COFACE Europe unterstützt.

Mit der Kindergarantie sollen die europäischen Mitgliedstaaten eine Einschätzung der Situation der Kinder bzgl. der unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte vorlegen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt somit überwiegend auf nationaler Ebene. Innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Ratsempfehlung sollen die Regierungen nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorlegen.

Die Initiative bietet somit eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Mit ihr geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.

Nationaler Aktionsplan “Neue Chancen für Kinder in Deutschland”

Innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Ratsempfehlung sollten die Regierungen der Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Child Guarantee vorlegen. Durch die Wahl und den Prozess der Regierungsbildung hat sich dies in Deutschland verzögert.

Im Juni 2023 wurde der Nationale Aktionsplan “Neue Chancen für Kinder in Deutschland” veröffentlicht und im September 2023 ein NAP-Ausschuss zur weiteren Begeleitung eingesetzt.

Katharina Barley wurde im Juni 2017 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. und im September 2017 zusätzlich zusätzlich geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Sie bieb dies bis März 2018 und wurde im Anschluss bis Juni 2019 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Franziska Giffey, SPD war vom März 2018 bis Mai 2021 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war sie Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln. Sie trat im Mai 2021 infolge einer Plagiatsaffäre um ihre Doktorarbeit zurück. Von Dezember 2021 bis 2023 war sie Regierende Bürgermeisterin von Berlin

Christine Lambrecht, SPD, wurde im Mai 2021 zur Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannt. Sie übernahm diese Funktion bis zur Ernennung der neuen Regierung nach der Wahl 2021 zusätzlich zu ihrem Amt als Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz.

© Thomas Koehler/photothek.net

Anne Spiegel bekleidete das Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Dezember 2021 bis zu ihrem Rücktritt April 2022.

©BMFSFJ /Nils Hasenau

Lisa Paus ist seit April 2022 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand: August 2023)

© Laurence Chaperon

Ziele 2030

Zahlreiche Pläne auf Europäischer und nationaler Ebene haben sich das Jahr 2030 als Datum zur Erreichung der angestrebten Ziele gesetzt. Somit müssen bis Ende 2029 unter anderem folgende Ziele umgesetzt sein:

  • Senkung der Emissionen um mind. 65 % im Vergleich zu 1990 (Bundes-Klimaschutzgesetz)
  • UN-Nachhaltigkeitsziele
    • Armut in all ihren Formen und überall beenden
    • Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen
    • Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten
    • inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten
    • Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern
    • Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
  • Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte:
    • At least 78% of people aged 20 to 64 should be in employment,
    • At least 60% of all adults should participate in training every year,
    • The number of people at risk of poverty or social exclusion should be reduced by at least 15 million, including at least 5 million children.
  • alle Menschen mit Behinderungen in Europa sollen ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung
    • ihre Menschenrechte wahrnehmen können,
    • Chancengleichheit sowie gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genießen,
    • frei entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben,
    • sich unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf frei in der EU bewegen können
    • und keinerlei Diskriminierung mehr erfahren. (Europäische Stratege für Menschen mit Behinderungen)
  • Mindestens 45 % der Kinder unter drei Jahren sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. (Für die Mitgliedstaaten, die die Ziele von 2002 noch nicht erreichen, gelten spezifische Ziele.)
  • Mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen. (Barcelona Ziele)
  • Zudem sollen bedürftigen Kindern der Zugang zu
    • einem effektiven und kostenlosen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung,
    • Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten sowie zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag ebenso garantiert werden wie
    • ein effektiver und kostenloser Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung,
    • ein effektiver Zugang zu angemessenem Wohnraum und
    • einem effektiven Zugang zu gesunder Ernährung. (NAP/Kindergarantie)

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