Bundesstiftung Mutter und Kind

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” wurde 1984 gegründet, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen und sie schnell finanziell zu unterstützen. Ziel der Stiftung ist es, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und seinen Schutz zu stärken. Des Weiteren unterstützen die Hilfen der Bundesstiftung den Start in die Elternschaft, tragen zur Armutsprävention bei und dienen als Wegweiser zum System der “Frühen Hilfen” und vielfältigen Hilfesysteme.

Die Bundesstiftung kann vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes helfen. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • eine bestehende Schwangerschaft
  • eine persönliche finanzielle Notlage
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Zuschüsse aus der Bundesstiftung können beantragt werden, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Bundesstiftung unterstützt jährlich bis zu 150.000 schwangere Frauen und Mütter in Notlagen.

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de