Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dienstsitz ist Bonn.
Die gesetzlichen Aufgaben der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sind seit Inkrafttreten der Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) am 1. Mai 2021 in § 17a JuSchG geregelt und im Vergleich zur vormaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) deutlich erweitert.
Der Beirat berät die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Dem Beirat gehören zwölf Personen (mit jeweils einer Stellvertretung) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt.
AGF beruft ein Mitglied (aktuell: Sven Iversen) und eine Stellvertretung (aktuell: Ivonne Famula, (FDK)) in den Beirat.
1. Beiratssitzung am 24. März 2022 (digital)
Am 24. März 2022 fand der neu eingerichtete Beirat bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die zwölf Mitglieder und deren Stellvertretungen, darunter auch Jugendliche, beschäftigten sich in der ersten Sitzung mit den gesetzlichen Aufgaben der BzKJ und ihrer beratenden Rolle als Beiratsmitglieder. Die jungen Beiratsmitglieder gaben Einblicke in ihren Alltag mit der Nutzung digitaler Medien.