Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”: AGF gibt Stellungnahme zu Reformgesetz ab

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ abgegeben.

Darin begrüßt die AGF insbesondere die vorgesehene gesetzliche dauerhafte Sicherstellung der Finazierungsgrundlage der Stiftungarbeit. Positiv wird auch die Erweiterung des Kuratoriums um eine Vertretung der Bundesstiftung Frühe Hilfen bewertet. Sie regt aber an, die Finanzierung künftig um eine Anpassungsklausel an Inflation oder Bedarfsentwicklung zu ergänzen.

Kritisch wird die vorgesehenen Regelungen zur vollständigen Rückführung nicht verausgabter Mittel gesehen. Dies soll überdacht werden, um die Handlungsfähigkeit der Stiftung als flexibles Nothilfeinstrument dauerhaft zu sichern. Die Stiftung braucht die Flexibilität, auf kurzfristig ansteigende Bedarfe reagieren zu können – auch dann, wenn diese dem Jahresrhythmus des Bundeshaushalts entgegenlaufen.

Die AGF ist im Kuratorium der Stiftung „Mutter und Kind“ vertreten und begleitet Stiftungsarbeit seit vielen Jahren aktiv.

Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit: 260617_AGF_Stn_Stiftung_Mutter-Kind