Bericht zur Veranstaltung der AGF
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) veranstaltete am 18. Mai 2026 in Berlin die Fachtagung „Die Reformvorstellungen der Sozialstaatskommission und ihre Auswirkungen auf Familien“. Im Mittelpunkt standen die Vorschläge der Kommission zur Reform der steuerfinanzierten Sozialleistungen und deren mögliche Auswirkungen auf Familien, unterschiedliche Familienformen sowie auf das Verhältnis von Erwerbs- und Care-Arbeit.
Als der Bericht der Sozialstaatskommission Anfang 2026 veröffentlicht wurde, wurde er von vielen sozialpolitisch Interessierten zunächst mit einer Mischung aus Hoffnung, Skepsis und durchaus auch Anerkennung aufgenommen. Bemerkenswert erschien insbesondere, dass sich eine mit Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen besetzte Kommission innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit auf eine gemeinsame und weitgehend kohärente Reformagenda verständigen konnte. Gerade vor dem Hintergrund häufig konfliktträchtiger Debatten um die Weiterentwicklung des Sozialstaats und die Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen wurde der Bericht vielfach als unerwartet „aus einem Guss“ wahrgenommen. Positiv hervorgehoben wurde zudem, dass die Kommission ihren Auftrag ausdrücklich nicht mit dem Ziel verbunden hatte, Leistungen abzubauen oder das soziale Schutzniveau abzusenken. Vielmehr sollten Leistungen verständlicher, transparenter und bürger:innenfreundlicher organisiert werden.
Gleichzeitig wurde in den Diskussionen rund um den Bericht schnell deutlich, dass viele der Vorschläge noch relativ offen formuliert sind und ihre konkreten Folgen stark davon abhängen werden, wie sie in den kommenden Monaten und Jahren politisch ausgestaltet und administrativ umgesetzt werden. Gerade aus Sicht von Familienorganisationen wird entscheidend sein, wie die angekündigten Reformen im Detail ausgestaltet werden und welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen dabei möglicherweise für unterschiedliche familiäre Arrangements entstehen.
Einführung von Almut Enderlein, BMBFSFJ und Albrecht Funk, BMAS zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
In ihren Auftaktbeiträgen machten Almut Enderlein, Leiterin der Abteilung “Familie” im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Albrecht Funk, Leiter der Unterabteilung „Zukunft der sozialen Marktwirtschaft und des Sozialstaats“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, deutlich, dass die Arbeit der Sozialstaatskommission von einer außergewöhnlich konstruktiven und kooperativen Atmosphäre geprägt gewesen sei. Trotz der unterschiedlichen institutionellen Interessen von Bund, Ländern und Kommunen habe ein gemeinsames Problembewusstsein bestanden, dass die bestehenden sozialstaatlichen Strukturen in vielen Bereichen zu komplex, schwer zugänglich und administrativ überlastet seien.
In der Diskussion wurde zugleich deutlich, dass der Reformdruck insbesondere auf Seiten der Kommunen und Länder erheblich gestiegen ist. Die zunehmend angespannte Haushaltslage vieler Kommunen und die wachsenden Belastungen der Sozialverwaltungen hätten die Bereitschaft erhöht, über grundlegende Strukturreformen nachzudenken. Auch wenn die Kommission ihren Auftrag ausdrücklich nicht als Sparkommission verstanden habe, sei die Diskussion dennoch stark von Fragen der Effizienzsteigerungen durch Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung geprägt gewesen.

Almut Enderlein betonte in ihrem Grußwort insbesondere die große Bedeutung sozialstaatlicher Leistungen für Familien im Alltag. Für Familien seien transparente, verständliche und niedrigschwellige Leistungen von besonderer Bedeutung, da sie häufig mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten, Antragsverfahren und Schnittstellen konfrontiert seien. Die Bedeutung der Vorschläge der Sozialstaatskommission sei u.a. deshalb gegeben, weil der Anteil der Haushalte mit Kindern an den Bezieher:innen der betrachteten steuerfinanzierten Leistungen sehr hoch sei.
Gleichzeitig verwies sie darauf, dass soziale Transferleistungen allein nicht ausreichten. Ebenso wichtig seien die „arrondierenden Infrastrukturen“ für Familien – etwa Kitas, Ganztagsangebote an Schulen oder Unterstützungsangebote im Sozialraum. Auch wenn diese Bereiche nicht Teil des eigentlichen Auftrags der Sozialstaatskommission gewesen seien, könne Familienpolitik nicht allein über Geldleistungen gedacht werden. Familien seien auf ein Zusammenspiel aus materieller Absicherung, Zeitressourcen und verlässlicher Infrastruktur angewiesen. Hier plane das BMBFSFJ mit dem Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung Verbesserungen. Geplante Änderungen im Elterngeld sollten die Partnerschaftlichkeit in der frühen elterlichen Kinderbetreuung unterstützen.
Albrecht Funk stellte anschließend den Auftrag und die zentralen Empfehlungen der Sozialstaatskommission vor. Er verwies auf den Auftrag der Kommission, der sich im Wesentlichen auf steuerfinanzierte Leistungen konzentrierte. Systeme der Sozialversicherung – etwa Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung – gehörten nicht zum Kernauftrag. Die Kommissionsvorschläge stünden unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt und sähen keine grundlegenden Veränderung der Finanzlasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen vor.

Ausgangspunkt sei die Diagnose gewesen, dass das bestehende System steuerfinanzierter Sozialleistungen stark fragmentiert sei und sowohl Bürger:innen als auch Verwaltungen vor erhebliche Probleme stelle. Viele Leistungen seien nicht ausreichend aufeinander abgestimmt, Antragsverfahren kompliziert und Zuständigkeiten unübersichtlich. Ziel der Kommission sei daher gewesen, Leistungen stärker zusammenzuführen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Digitalisierung des Sozialstaats voranzutreiben.
Zentral sei dabei die Empfehlung gewesen, wesentliche steuerfinanzierte Leistungen – darunter Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Teile der Sozialhilfe – perspektivisch in einem einheitlichen Sozialleistungssystem zusammenzuführen. Damit solle ein transparenteres und stärker digitalisiertes System „aus einer Hand“ entstehen. Zugleich betonte Funk, dass die Kommission das soziale Schutzniveau ausdrücklich habe bewahren wollen. Systematische Schlechterstellungen bisheriger Leistungsbeziehender – insbesondere von Familien und Rentner:innen – sollten vermieden werden.
Er ging zudem auf die Herausforderungen und Vorschläge der Kommission im Bereich Digitalisierung ein. Dabei machte er deutlich, dass Digitalisierung aus Sicht der Kommission nicht lediglich bedeute, bestehende analoge Verfahren in digitale Formulare zu übertragen. Vielmehr müsse der Sozialstaat von den Verwaltungsprozessen her neu gedacht werden. Die Kommission schlage deshalb vor, Sozialleistungen stärker zu digitalisieren, Daten nur einmal zu erfassen und vorhandene Daten besser zu nutzen. Ziel sei es, Bürger:innen von wiederholten Nachweisen und mehrfachen Antragstellungen zu entlasten und zugleich die Verwaltungen handlungsfähiger zu machen. Ein zentrales digitales Zugangsportal und einheitlichere Rechtsbegriffe könnten dabei helfen, Ansprüche verständlicher zu machen, Verfahren zu beschleunigen und Schnittstellen zwischen Behörden abzubauen.
Darüber hinaus erläuterte Funk die Überlegungen der Kommission zur Verbesserung von Erwerbsanreizen. Die bestehenden Systeme führten teilweise dazu, dass sich eine Ausweitung von Erwerbsarbeit finanziell nur begrenzt lohne. Die Kommission habe deshalb vorgeschlagen, die Transferentzugsraten neu zu gestalten und stärkere Anreize für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnissen mit höheren Wochenarbeitszeiten gegenüber geringfügigen Beschäftigungen zu schaffen.
Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize: Stellschrauben, Zielkonflikte und Nebenwirkungen
Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Die Präsentation zum Beitrag finden Sie hier.
In ihrem Vortrag analysierte Dr. Kerstin Bruckmeier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen sowie mögliche Zielkonflikte und Nebenwirkungen der Reformvorschläge, insbesondere auf die von Albrecht Funk genannten Erwerbsanreize. Ausgangspunkt ihres Beitrags war die Feststellung, dass die bestehenden Systeme aus Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag nicht nur komplex seien, sondern teilweise auch hohe Nicht-Inanspruchnahmequoten aufwiesen. Viele anspruchsberechtigte Haushalte beantragten keine Leistungen, weil die Systeme schwer verständlich seien oder die Verfahren als zu aufwendig wahrgenommen würden.

Zugleich machte sie deutlich, dass das bestehende Grundsicherungssystem trotz vieler Defizite zentrale Formen materieller Grundversorgung weitgehend absichere. Probleme zeigten sich jedoch bei sozialer Teilhabe, unerwarteten Ausgaben oder Möglichkeiten gesellschaftlicher Partizipation. Familien im Transferbezug verfügten deutlich seltener über finanzielle Spielräume für kulturelle Teilhabe, Rücklagenbildung, angemessenen Wohnraum oder Urlaub.
Frau Bruckmeier zeigte, dass die Diskussion um Erwerbsanreize mit erheblichen Zielkonflikten verbunden sei. Eine geringere Anrechnung von Einkommen aus vollzeitnaher Erwerbstätigkeit könne zwar die Erwerbsanreize verbessern, gehe aber häufig mit höheren fiskalischen Kosten oder einer Ausweitung des Kreises der Leistungsbeziehenden einher. Umgekehrt könnten stärkere Einschränkungen bei niedrigen Einkommen zwar Kosten reduzieren, gleichzeitig aber neue Belastungen für besonders vulnerable Haushalte schaffen. Deutlich wurde durch die Simulation verschiedener Varianten von Transferentzugsraten, dass Familien je nach Einkommenssituation unterschiedlich von Veränderungen betroffen wären.
Blick über die Sozialstaatskommission hinaus: Ein neues Gleichgewicht zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie
Die Präsentation zum Beitrag finden Sie hier.
Im Vortrag von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn vom Institut für Sozialökologie wurde der Blick schließlich über die unmittelbaren Vorschläge der Sozialstaatskommission hinaus erweitert. Ausgangspunkt seines Beitrags war die Frage, wie ein neues Gleichgewicht zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit geschaffen werden könne. Dazu präsentierte er eine eigene Variante eines integrierten Steuer‑Transfersystems. Er argumentierte, dass die aktuellen Systeme Familien häufig in widersprüchliche Situationen brächten: Einerseits solle Erwerbsarbeit ausgeweitet werden, andererseits seien Familien weiterhin in erheblichem Umfang auf unbezahlte Sorgearbeit angewiesen. Außerdem befänden sich viele Familien in einer Doppelrolle als gleichzeitig Steuerzahler und Sozialleistungsempfänger.

Strengmann-Kuhn verwies darauf, dass Kinder- und Familienarmut trotz Erwerbstätigkeit weiterhin hoch seien und viele Familien sich zwischen Armutsrisiken und begrenzten Erwerbsmöglichkeiten bewegten. Besonders betroffen seien Alleinerziehende sowie Paarhaushalte mit stark geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung. Zugleich führten die bestehenden Systeme häufig dazu, dass sich zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell nur begrenzt auszahlte, weil zusätzliche Einkommen teilweise wieder stark auf Sozialleistungen angerechnet wurden.
Vor diesem Hintergrund stellte er Überlegungen für ein integriertes Steuer-Transfersystem vor, das Leistungen stärker automatisieren, entstigmatisieren und besser mit dem Steuersystem verzahnen solle. Ziel sei ein System, das Armut wirksamer reduziere, Erwerbsarbeit ermögliche und zugleich mehr Wahlfreiheit für Care-Arbeit schaffe. Dazu gehörten unter anderem Vorschläge für ein Basisgeld, ein Kinderbasisgeld sowie stärker automatisierte Unterstützungsleistungen.
Diskussion
In den Diskussionen wurde deutlich, dass viele Teilnehmende den Reformbedarf grundsätzlich anerkannten. Positiv hervorgehoben wurden insbesondere die Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung, bessere Zugänglichkeit von Leistungen und eine stärkere Digitalisierung. Gleichzeitig wurden zahlreiche kritische Fragen aufgeworfen, die aus Sicht der Familienpolitik im weiteren Reformprozess genauer diskutiert werden müssten.
So wurde unter anderem gefragt, ob die starke Orientierung an Erwerbsanreizen nicht Gefahr laufe, Care-Arbeit und familiäre Sorgeverantwortung abzuwerten. Mehrere Diskussionsbeiträge verwiesen darauf, dass insbesondere Alleinerziehende oder Familien mit kleinen Kindern häufig nur begrenzte Möglichkeiten hätten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch wurde die Sorge geäußert, dass Familien durch die stärkere Zusammenführung von Leistungen künftig stärker mit dem System der Grundsicherung und den Jobcentern verbunden werden könnten, was neue Stigmatisierungseffekte auslösen könnte.

Weitere Diskussionen betrafen die Frage, wie Digitalisierung sozial gerecht gestaltet werden könne, welche Rolle persönliche Beratung künftig noch spielen werde. Für die Umsetzung werde es entscheidend sein, digitale Verfahren so auszugestalten, dass sie Zugänge erleichtern und nicht neue Hürden schaffen. Es wurde deutlich, dass Digitalisierung persönliche Beratung nicht ersetzen könne. Gerade Familien in komplexen Lebenslagen seien weiterhin auf erreichbare Ansprechpersonen, verständliche Bescheide und unterstützende Begleitung angewiesen. Außerdem böten die „sozial akzeptierten“ Beratungsanlässe zu finanziellen Aspekten und Antragstellungen in den Beratungsstellen für Familien und Berater:innen die Möglichkeit, darüber hinaus auch andere Beratungsbedarfe wie Erziehungsfragen, familiäre Konflikte oder den Zugang zu weiteren Unterstützungssystemen zu adressieren, wegen derer unter Umständen keine Hilfe gesucht worden wäre.
Kontrovers diskutiert wurde zudem die Frage, ob die angestrebten Einsparungen in der Verwaltung tatsächlich ausreichen würden, um höhere Inanspruchnahmeraten bisher wenig genutzter Leistungen finanziell aufzufangen. Mehrere Teilnehmende äußerten Zweifel daran, dass sich das Ziel einer weitgehenden Kostenneutralität erreichen lasse, wenn vereinfachte und niedrigschwellige Verfahren tatsächlich dazu führten, dass deutlich mehr anspruchsberechtigte Familien Leistungen wie den Kinderzuschlag in Anspruch nähmen.
Darüber hinaus wurde betont, dass eine sinnvolle Digitalisierung nicht allein in der technischen Umstellung bestehender Verfahren bestehen könne. Vielmehr setze eine funktionierende Digitalisierung voraus, dass auch die Verfahren zur Gewährung von Leistungen selbst vereinfacht und stärker vereinheitlicht würden. Andernfalls drohe die Komplexität des bestehenden Systems lediglich digital reproduziert zu werden.

Diskutiert wurde außerdem, wie Kommunen und unterschiedliche Verwaltungsebenen dazu motiviert werden könnten, gemeinsamen digitalen Standards und einer stärkeren Vereinheitlichung kommunaler Sozialleistungen zuzustimmen. Mehrere Beiträge verwiesen darauf, dass die große Vielfalt kommunaler Zuständigkeiten und Verfahren eine der zentralen Herausforderungen für eine wirksame Digitalisierung darstelle.
Die vorgeschlagene stärkere Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen über verschiedene Sozialgesetzbücher hinweg – etwa beim Begriff „alleinerziehend“ – wurde grundsätzlich als sinnvoll und praxisnah bewertet. Gleichzeitig wurden jedoch auch Bedenken geäußert, dass eine solche Vereinheitlichung im konkreten Ergebnis zu materiellen Verschlechterungen für Alleinerziehende führen könnte, wenn bisherige spezifische Schutz- oder Förderregelungen dadurch abgeschwächt würden.
Ob die geplanten Vereinfachungen tatsächlich zu einer Entlastung der Familien führen würden oder neue Unsicherheiten entstünden, wurde insgesamt kontrovers diskutiert. Gerade aus familienpolitischer Perspektive wurde mehrfach betont, dass sich die tatsächlichen Folgen der Reform erst in der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung entscheiden werden.
Programm
| 13:00 – 13:10 Uhr | Begrüßung durch AGF |
| 13:10 – 13:25 Uhr | Grußwort des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ |
| 13:25 – 14:30 Uhr | Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform und ihr familienpolitischer Bezug Albrecht Funk, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| 14:30 – 15:00 Uhr | Pause |
| 15:00 – 16:00 Uhr | Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize: Stellschrauben, Zielkonflikte und Nebenwirkungen Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) |
| 16:00 – 17:00 Uhr | Blick über die Sozialstaatskommission hinaus: Ein neues Gleichgewicht zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie |
| 17:00 – 17:15 Uhr | Abschluss |
