Position der AGF zur geplanten EU- Elternschaftsverordnung

Zurzeit verhandeln die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Rates zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaften in der EU. Ziel der geplanten Verordnung ist es sicherzustellen, dass die Elternschaft für ein Kind, die in einem EU-Staat juristisch festgestellt wird, auch von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Damit soll rechtssicher geklärt werden, dass die elterliche Verantwortung und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gültig sind.

Dafür hatte die EU-Kommission im Dezember 2022 einen Vorschlag vorgelegt. Dieser enthält Bestimmungen zum anwendbaren Recht, zur internationalen Zuständigkeit, Regelungen zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Elternschaftsentscheidungen sowie der Annahme von öffentlichen Urkunden und zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats. Im Dezember 2023 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag ohne wesentliche Änderungen zugestimmt. Das Votum der Mitgliedstaaten wird zurzeit verhandelt.

Hinsichtlich des Vorschlags gibt es in der öffentlichen Diskussion einige Konfliktpunkte. Diese betreffen vor allem mögliche Auswirkungen auf bestehende nationale Regelungen, insbesondere Regelungen in Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen, Adoptionen und die Anerkennung von Leihmutterschaft. Hier wird vermutet, dass mit dieser neuen Regelung eine Legalisierung von Elternschaften stattfinden könnte, die von den nationalen Gesetzgebern so nicht gewollt ist.

Die AGF fordert in ihrer Position, dass die Diskussion zu dem Thema sachorientiert vor dem Hintergrund einer pluralen Gesellschaft, in der unterschiedliche Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben, stattfinden muss. Die Lebenslagen von unterschiedlichen Familienformen müssen in den Blick genommen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien diskriminierungsfrei umgesetzt werden. Dafür müssen bei der Diskussion der Elternschaftsverordnung auch die kritischen Punkte offen angesprochen und ausdiskutiert werden. Es dürfen dabei jedoch die Kernziele des Vorschlags, die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für alle Familien in der Europäischen Union in Bezug auf die Anerkennung von Elternschaft zu erhöhen, nicht aus den Augen verloren werden.

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