30.10.2019: AGF-Tagung “Qualität der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter”

Am 30. Oktober 2019 fand die AGF-Fachtagung „Qualität der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ in Berlin statt. Über 70 Teilnehmer*innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutierten Qualitätsaspekte im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Im Rahmen des SGB VIII soll der Rechtsanspruch darauf als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden. Im Zentrum der Fachtagung stand die Frage, wie die Qualität dieses Angebots aus Sicht der Familien aussehen muss.

Die AGF hat in ihrer Tagung das Thema „Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter“ aufgegriffen, da dies für viele Eltern und Kinder ein drängendes Problem darstellt. Nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Kitas und dem daraufhin erfolgten Ausbau stellt sich beim Übergang der Kinder in die Grundschule für viele Eltern erneut die Frage nach der Möglichkeit, der Verlässlichkeit und der Qualität der Ganztagsbetreuung. Die regional sehr ungleiche Verfügbarkeit solcher Angebote ist für den Wiedereinstieg in den Beruf oder eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Eltern in manchen Regionen eine große Hürde. Außerdem werden so die Potentiale der Ganztagsschulen/Ganztagsbetreuung zum Ausgleich sozial ungleicher Startchancen in der schulischen Bildung bisher nur unzureichend genutzt.

Vormittagsprogramm

Im ersten Teil der Tagung am Vormittag, der von Sven Iversen (AGF) moderiert wurde, stellte zunächst Marion Binder vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Gründe und Ziele der Bundesregierung für die Initiative des Ausbaus der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Ziel des BMFSFJ und des BMBF ist es, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu schaffen. Dieser soll so flexibel gestaltet werden, dass es für die Länder und Kommunen möglich bleibt, bereits existierende Modelle der Ganztagsbetreuung in den Ländern beizubehalten und weiterzuentwickeln. Aufgrund der Verteilung der Kompetenzen der Länder für den Schulbereich und des Bundes für die Kinder und Jugendhilfe kann der bundesweite Rechtsanspruch durch den Bund nur im SGB VIII geregelt werden. Zurzeit sind dafür zwei Mrd. € für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote vom Bund vorgesehen. Im Koalitionsvertrag ist darüber hinausgehend noch eine Formulierung zu den laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung eingeflossen, die in Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einer Konkretisierung bedarf: „Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.“

Marion Binder (BMFSFJ)

Vor dieser Ausgangslage berichtete Frau Binder über Herausforderungen und Probleme im Prozess der Einführung des Rechtsanspruchs. Zu den Herausforderungen zählt die ungleiche Ausgangslage in den Bundesländern. Das betrifft nicht nur den quantitativ sehr unterschiedlichen Ausbaustand von Ganztagsangeboten in den Bundesländern, sondern insbesondere auch die Vielfalt der existierenden Modelle der Ganztagsbetreuung für die betreffende Altersgruppe. Einige Länder setzen zur Umsetzung fast ausschließlich auf Ganztagsschulen, andere fast ausschließlich auf Horte. Daneben gibt es Länder mit einem Angebotsmix aus Ganztagsschulangeboten, Horten und weiteren Nachmittagsbetreuungsangeboten.


Eine Vergleichbarkeit innerhalb der Vielfalt soll durch eine einheitliche Definition des Ganztagsanspruchs geschaffen werden. Der Rechtsanspruch soll bundesweit für die Klassen 1 bis 4 gelten, 8 Zeitstunden am Tag an 5 Tagen pro Woche umfassen und soll bis auf maximal 4 Wochen Schließzeiten auch in den Ferien gelten.

Frau Binder beschrieb die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als ausgesprochen konstruktiv. Da sich auf allen föderalen Ebenen der Bedarf der Eltern nach einem Angebot der Ganztagsbetreuung spürbar artikuliere, gebe es eine erhöhte Bereitschaft, die Verhandlungen über eine Verteilung der finanziellen Lasten erfolgreich abzuschließen. Neuere Berechnungen auf Basis erhöhter Schülerprognosen weisen allerdings auf deutlich höhere Kosten hin, als dies zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen absehbar war. Nach diesen Berechnungen stiegen die notwendigen Investionskosten auf 5 bis 7,5 Mrd gegenüber den geplanten 2 Mrd. an. Die größere Hürde für die Einführung des Rechtsanspruchs sei aus Sicht der Länder und Kommunen aber die Bereitschaft des Bundes, sich an den laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Hier müsse eine tragfähige Einigung erzielt werden, sonst sei der Rechtsanspruch nicht umzusetzen.

Frau Prof. Dr. Frauke Mingerzahn von der Hochschule Magdeburg-Stendal beleuchtete in Ihrem Vortrag „Welche Qualität braucht die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter?“ zunächst auch die Heterogenität der Modelle der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie dahinter stehende unterschiedliche Vorstellungen von Ganztagsschule und Hort. Gemeinsam sei aber allen Modellen, dass Grundschulkinder faktisch sehr hohe Stundenzahlen in der Ganztagsbetreuung verbringen. Entsprechend hoch müssten die Qualitätsanforderungen an dieses System sein.

Prof. Dr. Mingerzahn

Die zentralen Themen ihres Vortrags waren die qualitativen Bedarfe und Anforderungen von Kindern und Eltern an die Ganztagsbetreuung. Aus Perspektive der „großen Kinder“ (ca. 6-13 J.) seien bei der Ganztagsbetreuung zum einen deren entwicklungsrelevante Lebensbedürfnisse zu beachten. Dazu gehört, dass Kinder in den Bereichen „Bewegung, Geschicklichkeit, Körpererfahrung“, „eigenständige Aktivitäten, Welterkundung“ „Begegnung, Auseinandersetzung mit anderen Kindern, Rückzug-Erholung“ sowie „Wissen und Können erwerben“ Freiräume haben, Erfahrungen sammeln und sich als selbstwirksame Personen erfahren können. Zum anderen müsse die Ganztagsbetreuung berücksichtigen, dass Kinder je nach Lebenslage besondere Vorerfahrungen und Unterstützungsbedarfe mit in die Institutionen bringen.


Generell richten sich Ansprüche und Erwartungen an den Hort bei den Kindern auf Aspekte wie Entspannung, Zeit für Freunde, Spiel und Sport und den Möglichkeiten, sich frei zu verabreden, aber auch die Verlässlichkeit von Strukturen. Bei den Eltern läge der Fokus hingegen eher auf Kriterien wie professionelle Betreuung, Erledigung der Hausaufgaben, der systematische Förderung der Kinder und der eigenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Vor diesem Hintergrund diskutierte sie die Frage, welches Verständnis von Bildung, Erziehung und Betreuung dem Ganztagsanspruch zugrunde gelegt werden solle. Es könne beispielsweise im Bildungsverständnis von Ganztagsbetreuung nicht ausschließlich um Wissensvermittlung gehen, sondern Bildung müsse als sozialer Prozess und kommunikative Aktivität ebenso wie als Selbstbildung des Kindes verstanden werden. Damit seien notwendigerweise die Lehrer*innen und Erzieher*innen auch in wechselnden Rollen gefragt: nicht nur als Expert*innen, sondern auch als Mitgestalter*innen von Bildungsprozessen oder als Impulsgeber*innen und Beobachter*innen.


Zur Frage, ob es einen Zielkonflikt zwischen Qualität und Quantität beim Ausbau der Ganztagsbetreuung gäbe, wies sie auf die hohen Herausforderungen hin, die für einzelne Bundesländer bestünden. Es sei beispielsweise bereits jetzt ein Problem, den Fachkräftebedarf zu decken. In den nächsten 10 Jahren käme es zu einer hohen Zahl von Verrentungen bei Erzieherinnen und Grundschullehrer*innen und gleichzeitig sei der Hort für Fachkräfte kein attraktiver Arbeitsplatz, da kaum Vollzeitarbeit möglich oder ein Pendeln zwischen verschiedenen Einsatzorten wie Kita und Hort damit verbunden sei.

Nachmittagsprogramm

Am Nachmittag der Tagung fanden drei Arbeitsgruppen statt.


AG „Qualitätskriterien für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter“


In dieser Arbeitsgruppe präsentierte Prof. Dr. Falk Radisch Forschungsergebnisse zu unterschiedlichen Qualitätsaspekten der Ganztagsbetreuung, die sowohl für die Hortbetreuung und Ganztagsschullösungen gelten. Die Moderation der AG übernahm Esther Ullmann-Goertz von der eaf.


Prof. Dr. Radisch stellte Gelingensfaktoren guter Ganztagsschulen und guter Ganztagsbetreuung vor. Dazu zählen Aspekte, die u.a. vom ihm in der Broschüre „Mehr Schule wagen – Empfehlungen für guten Ganztag“ ausgeführt wurden, wie beispielsweise „Zeit und Struktur“, „Steuerung und Weiterentwicklung“, „Professionen und Kooperationsformen“ und „Räumliche Voraussetzungen“.

Im Zentrum der AG Diskussion standen Fragen der Ausbildung zukünftiger Lehrer*innen und Erzieher*innen für die Grundschulen. Mehr Beachtung müsse in Zeiten eines generellen Fachkräftemangels auch der Rekrutierung und Qualifizierung von Hochschullehrern für die Ausbildung dieser Gruppen gelegt werden. Thema waren außerdem Stadt-Land-Unterschiede bei den Umfeldfaktoren in der Ganztagsbetreuung.


AG „Kooperation in Ganztagsgrundschulen – intraprofessionell, interprofessionell und multiprofessionell über Schulgrenzen hinweg“


Während die Tagung generell die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter in Ganztagsschulen und Horten in den Blick nahm, fokussierte diese AG ausschließlich auf die Erfahrungen in Ganztagsschulen. Die zweite thematische Spezifizierung der AG lag darin, dass nicht alle Qualitätsaspekte angesprochen wurden, sondern die spezifischen Anforderungen an die Kooperation in der Ganztagsschule. Dazu berichtete Birte Marquardsen von der Serviceagentur “Ganztägig lernen” aus der praktischen Beratungsarbeit in Berlin. Die Moderation der AG übernahm Frau Hiltrud Stöcker-Zafari von der iaf.


Die Berliner Erfahrung zeige, dass die Eltern häufig nicht erkennen können, welche Form der Ganztagsschule vorliegt und die unterschiedlichen Typen von Ganztagsschulen nicht eindeutig voneinander abzugrenzen seien.


Frau Marquardsen wies u.a. auf die hohe Bedeutung der Kooperation als zentrales Qualitätsmerkmal für gelingende Ganztagsschulen hin. Kooperation könne nur von den Fachkräften der beteiligten Berufsgruppen gemeinsam entwickelt werden. Kooperationsprozesse im Ganztag erfordern ein hohes Maß an Kommunikation. Das verlangt von allen Akteuren Lernprozesse, beispielsweise um mit den unterschiedlichen Herangehensweisen und Fachsprachen der verschiedenen Berufsgruppen umgehen zu können. Generell seien Kooperationsprozesse in Ganztagsschulen anfällig für äußere Einflüsse und es bedürfe einer immer wiederkehrenden Verständigung über die Regeln der Zusammenarbeit.

AG „Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“

In dieser Arbeitsgruppe stellte Dr. Christian Alt vom DJI die aktualisierten Berechnungen des DJI-Gutachtens zu den Kosten des Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vor. Die Aktualisierung des Gutachtens war notwendig geworden, da im Juni 2019 eine neue Bevölkerungsvorausberechnung durch das Statistische Bundesamt vorgelegt wurde, die von einer deutlich höheren Kinderzahl in den kommenden Jahren ausgeht als im ursprünglichen Gutachten. Für das Jahr 2025 werden nun rund 3,3 Millionen Kinder im Alter zwischen 6,5 und 10,5 Jahren deutschlandweit erwartet. Somit steigt auch die Anzahl der vom DJI berechneten auszubauenden Plätze. Um für alle Grundschulkinder einen Platz zur Verfügung stellen zu können, die im Jahr 2025 einen erwartbaren Bedarf an Ganztagsbetreuung haben werden, müssten in den sechs Jahren bis dahin etwa 820.000 neue Plätze geschaffen werden.


Dr. Alt erläuterte detailliert die getroffenen Vorannahmen für die Berechnungen, die Einfluss auf die Qualität der Ganztagsbetreuung haben. Moderiert wurde die AG von Matthias Dantlgraber vom FDK.

Podiumsdiskussion

Podiumsdiskussion

Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion, an der Marion Binder (BMFSFJ), Prof. Dr. Falk Radisch (Universität Rostock), Dr. Elke Alsago (ver.di), Jörg Freese (Deutscher Landkreistag) sowie Daniela Jaspers (VAMV und AGF) teilnahmen. Die Podiumsdiskussion wurde von Andreas Zieske (eaf) moderiert. Sie fasste die Ergebnisse der bisherigen Tagung zusammen und griff Aspekte auf, die durch die Vorträge und Arbeitsgruppen in der Tagung bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurden. Dies betraf insbesondere die Frage der Fachkräftegewinnung und die Perspektive der Fachkräfte (Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und Lehrer*innen) sowie die Perspektive der Kommunen und Landkreise auf die Betreuungssituation von Kindern im Grundschulalter und auf die Initiative der Bundesregierung.


Frau Jaspers machte deutlich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung aus Sicht der Familien überaus wünschenswert ist. Generell sei für viele Familien die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein Problem und es existiere vor dem Übergang aus Kita in die Grundschule je nach regionalem Angebot eine große Unsicherheit, ob eine gute Ganztagsbetreuung für die eigenen Kinder gefunden werden könne. Dies sei aber eine entscheidende Voraussetzung für die Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Erwerbsarbeit von Müttern. Allerdings seien Familien sehr unterschiedlich und es bestünden je nach Familienform spezifische Bedarfe. Beispielsweise habe eine gute Randzeitenbetreuung für Alleinerziehende eine besonders hohe Bedeutung. Frau Binder wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die geplante Ausweitung der Ganztagsbetreuung auch von Arbeitgeberverbänden unterstützt würde, die sich davon u.a. versprechen, dass Mütter dadurch dem Arbeitsmarkt für eine höhere Anzahl von Stunden zur Verfügung stehen.


Insgesamt zeigte die Diskussion, dass das Thema Qualität der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eine hohe Komplexität aufweist. Die unterschiedlichen Modelle der Sicherung der Ganztagsbetreuung bringen es mit sich, dass u.a. die Handlungslogiken der Systeme „Schule“ und „Kinder- und Jugendhilfe“ zum Teil nebeneinander agierten und zum Teil in ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden müssen. Es müssen unterschiedliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzepte dieser Systeme, aber auch der handelnden Professionen einbezogen werden, genauso wie die Bedarfe und Bedürfnisse der Eltern und Kinder. Ferner bestehen keine systemübergreifenden Regelungskompetenzen bei Bund oder Ländern, um Qualitätsfragen für die Schule sowie den SGB-VIII-Bereich gleichzeitig regeln zu können.


Frau Prof. Dr. Mingerzahn hatte am Vormittag sehr eindrücklich geschildert, dass – angesichts der langen Zeiten, die Kinder in der Ganztagsbetreuung verbringen – eine Qualitätsdiskussion dringend notwendig sei. Dabei müsse in der Ganztagsbetreuung der Partizipationsspielraum der Kinder für die Gestaltung des Alltags in der Schule und dem Hort deutlich erhöht werden, damit „Schule als Lernort zu Schule als Lebensort werden kann“. Kinder müssen die Strukturen und Abläufe in der Ganztagsbetreuung stärker als bisher mitgestalten können, unabhängig davon, welches Modell der Sicherung der Ganztagsbetreuung vor Ort gewählt wird. Außerdem müssen in der Ganztagsbetreuung die Kooperationsspielräume für die beteiligten Akteure erhöht werden. Dazu gehören Anpassungen der Kooperationskultur in den Institutionen mit einer Absicherung finanzierter Kooperationszeiten und Fortbildungen. Ferner müssen aber auch flexible Rahmenbedingungen für die Kooperation mit Eltern und externen Institutionen wie Sportvereinen, Musikschulen und außerschulischen Bildungsangeboten gegeben sein. Es wurde mehrfach geäußert, dass die Qualitätsvorgaben aus fachlicher Sicht nicht zu dirigistisch und eng sein dürften, da die in den Ländern existierenden Modelle der Ganztagsbetreuung zu unterschiedlich für eine Standardisierung seien. Es klang außerdem an, dass man den Prozess der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung überfordere, wenn man erwarte, alle wünschenswerte Qualitätsentwickungen in Ganztagsschulen und Horten im Rahmen dieses Gesetzgebungsprojektes lösen zu können.


Frau Alsago von ver.di stellte sehr eindrücklich die aktuelle Arbeitssituation von Erzieherinnen und Erzieher, vor dem Hintergrund des Ausbaus des Kitassystems in Deutschland und einer generell wachsenden Verantwortung der Fachkräfte darin. Sie wies auf einem hohen Fachkräftemangel in allen Bereichen des Systems der Kindertagesbetreuung und der Kinder- und Jugendhilfe hin, der nicht nur die Horte und Ganztagsschulen träfe.


Zurzeit steht ihrer Meinung nach der Output des Ausbildungssystems in keinem Verhältnis zum Bedarf. Den jährlich etwa 35.000 Fachschulabsolvent*innen stehe ein Bedarf von jährlich ca. 85.000 Absolvent*innen gegenüber. Die Ausbildung und das Arbeitsfeld müssen deutlich attraktiver werden. Dazu gehöre u.a. die Ermöglichung von Vollzeitarbeit für Erzieher*innen im Hort stärker in den Blick zu nehmen. Außerdem brauche es mehr Ressourcen im Ausbildungsbereich, um beispielsweise mehr Hochschullehrer*innen für die Erzieher*innen-Ausbildung bereitstellen zu können.


Herr Freese stellte die Perspektiven der Kommunen auf die Initiative der Bundesregierung dar. Aus seiner Sicht sei der politische Prozess deutlich weiter, als es von allen Beteiligten zu Beginn der Verhandlungen für möglich gehalten wurde. Allerdings seien es die Kommunen, die nach jetzigem Stand die dauerhaften Betriebskosten der gesetzgeberischen Initiative des Bundes schultern müssten. Hier müsse ein fairer Ausgleich getroffen werden und die Ankündigung des Bundes, „dass der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird“, müsse konkretisiert werden.


Zum anderen seien es die Kommunen, die vor Ort Lösungen schaffen müssen für Probleme wie den Fachkräftemangel, auf deren Entstehung und Lösung sie nur wenig Einfluss haben. Damit das Argument der Erhöhung der Chancengerechtigkeit, also der guten Bildung für alle Kinder, zum Tragen kommen kann, sei die Ausstattung der Ganztagsschulen und Horte mit gut ausgebildeten Fachkräften eine entscheidende Voraussetzung.


Insgesamt wurde im Rahmen der Tagung deutlich, dass die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein fragiler Prozess und kein Selbstläufer ist. Für Bund, Länder und Kommunen bringt der Rechtsanspruch neue finanzielle Belastungen mit sich. Bisher bekunden die Verhandlungsparteien den Willen, den neuen Anspruch zu schaffen und zu einer fairen finanziellen Lösung zu kommen. Dazu zählt vor allem die Verteilung der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung. Bund, Länder und Kommunen scheinen darauf zu setzen, zunächst eine grundsätzliche Einigung über die Teilung der finanziellen Lasten herbeizuführen. Für die Eltern- und Fachverbände ist die hohe Qualität der Ganztagsbetreuung besonders wichtig. Sie stehen vor der Herausforderung, in der zur Zeit unsicheren politischen Verhandlungssituation passgenaue Qualitätsimpulse zu entwickeln.


Frau Jaspers wies zum Abschluss der Veranstaltung darauf hin, dass die AGF den politischen Prozess weiter aktiv begleiten wird, und beendete die Tagung.