Stellungnahme zur Entwurfsfassung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Logo der Europäischen Garantie für Kinder

Für die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen ist die Europäische Garantie für Kinder (Child Guarantee) ein wichtiges Instrument, um zum einen Armut von Kindern in Deutschland zu bekämpfen und zum anderen die Teilhabedefizite betroffener Kinder und Jugendlichen zumindest abzumildern. Deshalb hat sich die AGF bereits sehr früh mit einer Reihe von Workshops und einem Empfehlungspapier zu den zentralen Themen der EU-Kindergarantie und ihrer Implementierung in Deutschland zu Wort gemeldet.
Ebenso hat sie sehr wertgeschätzt, dass die Bundesregierung sich im Erstellungsprozess der Europäischen Garantie für Kinder insbesondere während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 für eine Verabschiedung eingesetzt hat. Die gemeinsame Erklärung, die seinerzeit von Deutschland initiiert und schließlich von 24 Mitgliedstaaten getragen wurde, wurde von den deutschen Familienverbänden, und ebenso von COFACE Families Europe sehr unterstützt.
Insofern begrüßt die AGF, dass Deutschland nun, obwohl als einer der letzten sechs EU-Staaten, die bisher noch keinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie (NAP) verabschiedet haben, zumindest eine „nicht final ressortabgestimmte Arbeitsfassung“ des NAP vorgelegt hat.

Gesamteindruck: Es fehlt dem NAP ein zukunftsorientiertes Element
Jedoch bedauern die Familienorganisationen, dass die Bundesregierung mit diesem Entwurf ihrer Rolle als Unterstützerin und Förderin der Europäischen Garantie für Kinder nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich nicht ausreichend gerecht wird. In ihren Empfehlungen hatte die AGF formuliert, dass für einen erfolgreichen Umsetzungsprozess der EU-Kindergarantie, „der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der EU-Kindergarantie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen. Nicht ausreichend wäre es hingegen, sich auf die Aufzählung bereits vorhandener Maßnahmen zu beschränken.“
Leider entspricht der Entwurf des NAP dem als nicht ausreichend einzuschätzenden Szenario. Neue Ansätze, die inspiriert durch die Kindergarantie zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Lebenssituation von armen oder armutsbedrohten Kindern und Jugendlichen führen, lassen sich lediglich erahnen. Der NAP stellt jedoch klar, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Um aber Kinderarmut zu bekämpfen und Teilhabechancen zu verbessern, braucht es weitere gezielte Investitionen in die in der Kindergarantie genannten Handlungsfelder, wie insbesondere Bildung, Gesundheit und das Wohnumfeld der Kinder und Jugendlichen Es fehlt dem NAP ein visionäres und zukunftsorientiertes Element. Ein Element, das der nach Ressorts und Sozialgesetzbüchern versäulten und durch Bundes-, Länder- und kommunalen Zuständigkeiten desintegrierten Bearbeitung der Armuts- und Armutsfolgenproblematik bei Kindern und Jugendlichen die Perspektive einer verbesserten Kooperation und föderale Zuständigkeiten integrierende Ansätze inkl. ggf. notwendiger Investitionen entgegenstellt. Während andere Staaten mit ähnlichen strukturellen Voraussetzungen in ihren NAP zumindest den Versuch unternehmen, eine Perspektive der Überwindung der Desintegration armutsreduzierender und teilhaberelevanter Einzelpolitiken aufzuzeigen, bleibt der deutsche Aktionsplan bei einem bloßen Bericht stehen und fällt in seinen Ambitionen teilweise noch hinter den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung aus dem Jahr 2021 zurück.

Die AGF geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf folgende Aspekte ein:

  • Benennung der Handlungsbedarfe
  • Planungen und Maßnahmen: Umfangreiche Listen, keine inhaltlichen Fortschritte
  • Maßnahmen stehen nebeneinander
  • Genannte Planungen fallen hinter den Koalitionsvertrag zurück
  • Beteiligung und Zusammenarbeit
  • Monitoring
  • Ressortübergreifende Budgets für die Umsetzung der EU Kindergarantie

Download der Stellungnahme