Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine rechtliche Anpassung der Rahmenbedingungen, die es ermöglichen soll, dass Bürgerinnen zukünftig zentrale Familienleistungen auf Wunsch vereinfacht und online beantragen können. Damit wird eine Forderung der Familienorganisationen aufgegriffen, die bereits langjährig darauf hinweisen, dass eine Entlastung des Familienlebens durch weniger Bürokratie seitens des Staates nötig ist. Insbesondere junge Familien erleben im Zeitraum um die Geburt eines Kindes zahlreiche Veränderungen und neue Aufgaben, die sehr herausfordernd sind.
Der Staat sollte hier nach Möglichkeit unterstützen, dort wo in dieser Phase Antragstellungen von Leistungen notwendig sind, sollte er zumindest den Zugang so transparent und niedrigschwellig wie möglich gestalten. Dies gilt umso mehr, als dass unser Familienleistungssystem und die Wechselwirkungen einzelner Leistungen untereinander oftmals sogar von für Expertinnen schwer zu durchblicken sind.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die AGF das nun geplante Vorhaben. Eine digitale Antragstellung von Familienleistungen zu ermöglichen, diese mit der Antragstellung auf weitere Leistungen zusammenzuführen und durch Automatisierung zu vereinfachen, ist sehr sinnvoll. Aus Sicht der AGF wäre mit der Umsetzung des vorliegenden Referentenentwurfs und insbesondere der Einführung eines sogenannten Kombi-Antrags, der die Namensfestlegung im Rahmen der Geburtsangaben und die Anträge auf Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag verbindet, ein wichtiger erster Schritt getan.
Dem sollten aber weitere Schritte folgen. Siehe dazu die ausführliche Stellungnahme unter:
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen