Bezieher/innen von Elterngeld droht Verlust der Restansprüche

Eltern, die für die Auszahlung des Elterngeldes die Verlängerungsoption für eine Auszahlung von 24 statt 12 Monaten gewählt haben, droht ab dem 01.01.2011 der Verlust der Restbeträge. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der AGF.

In dem Sparpaket der Bundesregierung wird Bezieher/innen von SGB-II-Leistungen das Elterngeld als eigenes Einkommen angerechnet. Damit verlieren ab dem 01.01.2011 alle Eltern, die sich das Elterngeld in 24 statt 12 Monaten auszahlen lassen, die noch ausstehenden Beträge. Betroffene Eltern sollten die „Verlängerungsoption“ sofort widerrufen und sich das Geld jetzt auszahlen lassen.

„Die Verrechnung trifft auch Eltern, die aktuell Elterngeld erhalten und die sich für eine verlängerte Auszahlung mit dem „halben Elterngeld“ von 150 Euro entschieden haben. Ihnen droht der Verlust des ihnen zustehenden Geldes“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Edith Schwab.


Betroffene Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten daher bei ihrer Elterngeldstelle die Verlängerungsoption sofort widerrufen und sich die Restansprüche auszahlen lassen.
Dabei ist Eile geboten, denn entscheidend ist das Datum der Auszahlung. Die Nachzahlungen bleiben nur dann anrechnungsfrei, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingegangen sind.


„Der Wegfall des Elterngeldes für Eltern mit ALG-II ab dem 01.01.2011 ist für die betroffenen Familien eine große Belastung. Arbeitslose Eltern jetzt auch noch rückwirkend für ihre vorsorgliche Planung zu bestrafen, grenzt an Demütigung“, kritisiert die AGF-Vorsitzende. „Mindestens muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher gestellt werden, dass bestehende Elterngeldansprüche auch nach 2010 anrechnungsfrei ausgezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Eltern Leistungen gestrichen werden, die ihnen nach geltender Gesetzeslage zustehen.“
Ein Beispiel zeigt, was Eltern zu verlieren haben: Bei der Geburt eines Kindes am 30.11.2009 und einem Elterngeldanspruch von insgesamt 3.600 Euro, haben sie bei einer Teilauszahlung für 24 Monate à 150 Euro bis zum 31.12.2010 lediglich 1.950 Euro erhalten. Verlust ohne rechtzeitigen Widerspruch: 1.650 Euro. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) stellt auf www.vamv.de/presse ein Musterwiderruf bereit.


In der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. sind die fünf großen deutschen Familienorganisationen zusammengeschlossen. Die AGF fördert den Dialog zwischen den Verbänden und Interessenvertretungen der Familien und den Verantwortlichen der Familienpolitik. Darüber hinaus unterstützt die AGF die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.

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