Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und die Confederation of Family Organisations in the European Union (COFACE) hatten zu einem Fachgespräch über die Zukunft des reduzierten Mehrwertsteuersatzes, speziell auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, eingeladen. Das Gespräch richtete sich vor allem an Vertreter/innen deutscher und europäischer Verbände, der Europäischen Kommission sowie an Abgeordnete aus Deutschland und Europa.
Das Grünbuch Mehrwertsteuer und Ergebnisse der Mehrwertsteuerkonsultation
Input durch Werner Blockmans aus dem Referat Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern bei der Europäischen Kommission. Werner Blockmans leitet dort den Bereich, der die Nachbereitung des Grünbuchs zur Mehrwertsteuer verantwortet.
Er informierte die Teilnehmer über das Grünbuch der EU zur Zukunft der Mehrwertsteuer, über die dazu gehörige Konsultation sowie deren Ergebnisse.
Zunächst fasste er kurz die rechtlichen Grundlagen des europäischen Mehrwertsteuersystems zusammen und wies darauf hin, dass viele Mehrwertsteuerreduzierungen für Kinderprodukte in den Mitgliedstaaten auf Ausnahmeregelungen basieren. Diese wurden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie (1993) gewährt. Zu diesen Fällen zähle unter anderem der Nullsatz auf Kinderkleidung in Großbritannien.
Im Jahr 2006 habe die EU eine Untersuchung der wirtschaftlichen Auswirkungen der reduzierten Mehrwertsteuer in Auftrag gegeben, die feststellte, dass ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaaten wirtschaftlich betrachtet die effektivste Lösung wäre. Soziale, kulturelle, ökologische oder andere politische Ziele sollten demzufolge nicht länger über die Mehrwertsteuerregelungen verfolgt werden, sondern durch direkte Unterstützungsleistungen, die häufig zielführender wären.
Diskussionsstand beim Europäischen Rat und in der Europäischen Kommission
Im Frühjahr 2009 traf der Europäische Rat eine Entscheidung zur reduzierten Mehrwertsteuer. Diese Übereinkunft wies ausdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission zurück, Babywindeln in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufzunehmen. Infolgedessen war der in einigen Ländern angewandte reduzierte Satz nicht erlaubt, so dass sich diese Länder bis heute im schwebenden Verfahren einer Vertragsverletzung befänden. Herr Blockmans erläuterte, dass wirtschaftliche Studien zeigten, dass es wirksamere Maßnahmen zur Förderung bestimmter politischer Ziele oder gesellschaftlicher Gruppen gebe, die Vorrang vor einer Senkung der Mehrwertsteuer haben sollten. Daher sehe der Europäische Rat das Thema Mehrwertsteuerermäßigungen insgesamt als abgeschlossen an.
Werner Blockmans wurde um weitere Informationen gebeten, ob auch nach Ansicht der Kommission ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz besser sei als ein reduzierter Satz und wie die Kommission stattdessen zur Förderung ökologischer oder sozialer Anliegen beitragen wollen würde.
Aus rein wirtschaftlicher Sicht, so Werner Blockmans, sei es wohl tatsächlich besser, die reduzierten Sätze zugunsten eines einheitlichen Satzes abzuschaffen. Er wies jedoch darauf hin, dass es neben der Wirtschaft auch andere Politikfelder gebe und dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass etwa Großbritannien den Nullsatz für Kinderkleidung abschaffe.
Deutlich mehr Flexibilität bei den Regelungen zur reduzierten Mehrwertsteuer würde ein völliger Systemwechsel hin zur Besteuerung im Ursprungsland ermöglichen. Diese Entwicklung sei jedoch bei den Mitgliedstaaten sehr umstritten. Blockmans gab zu verstehen, dass sich die Spannung zwischen einer rein wirtschaftlichen Betrachtung der Mehrwertsteuer und der Förderung bestimmter politischer Ziele auch in der Europäischen Kommission widerspiegele. Deswegen sei es schwer zu sagen, wie es weitergehen würde.
Das Grünbuch Mehrwertsteuer und weiteres Vorgehen
Zum aktuellen Grünbuch der EU zur Zukunft der Mehrwertsteuer und der damit verbundenen Konsultation könnten derzeit leider nur wenige Angaben gemacht werden, da die Analyse der Antworten gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sei. Werner Blockmans kündigte jedoch an, dass gegen Mitte Oktober die Zusammenfassung der Antworten online einsehbar sein würde und dass seitens der Europäischen Kommission bis Ende November eine Mitteilung zu den Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Mehrwertsteuer erscheinen solle. Erwartet würde bis dahin auch eine Evaluation, die die Mehrwertsteuer aus den verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und bewerte. Auch diese Evaluation solle öffentlich zugänglich sein. In den Jahren 2012 und 2013 sollen neue Gesetzesvorschläge für den weiteren Umgang mit der Mehrwertsteuer im Allgemeinen folgen.
Zum speziellen Thema reduzierte Mehrwertsteuersätze sei bisher jedoch noch keine Entscheidung in die eine oder andere Richtung gefallen, da auch innerhalb der Kommission noch Diskussionsbedarf zum weiteren Vorgehen bestehe.
Alternativen
Werner Blockmans sieht vor allem die Alternative, Europa als einen einzigen Markt zu begreifen und die Mehrwertsteuer im Ursprungsland zu erheben. So könne jeder Staat selbst entscheiden, welcher Steuersatz auf bestimmte Produkte anzuwenden sei und es bräuchten keine Verhandlungen mehr über Ausnahmeregelungen geführt werden.
Zur Umsetzung eines einzigen Mehrwertsteuersatzes in den Mitgliedstaaten erklärte er, dass eine starke Harmonisierung der jeweiligen Steuersätze sinnvoll sei, wobei leichte Abweichungen von zwei bis drei Prozentpunkten toleriert werden könnten.
Für entsprechend notwendige soziale Ausgleichsmaßnahmen sei das nationale Politiksystem zuständig, hier könne die EU keine Vorgaben machen. Die Wahrscheinlichkeit einer solchen europäischen Mehrwertsteuerregelung schätze er jedoch als sehr gering ein. Abschließend wies er darauf hin, dass die Mehrwertsteuer in einigen Ländern die wichtigste Einnahmequelle darstelle und damit essentiell für die Staatsfinanzen sei. Auch im Zusammenhang mit dem Familienwohlergehen sei es daher – betrachtet aus wirtschaftlicher Perspektive – besser, einheitliche Sätze einzuführen und die Einnahmen anschließend umzuverteilen.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) – eine Möglichkeit für den reduzierten Mehrwertsteuersatz?
Input durch Gerald Häfner, Mitglied des Europäischen Parlaments und Koordinator im Ausschuss für konstitutionelle Fragen sowie Mitglied im Rechts- und im Petitionsausschuss. Gerald Häfner war Mit-Verfasser des Berichts zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und trug über mehrere Jahre wesentlich zur Realisierung des Projektes bei. Er ist außerdem Mitgründer und langjähriger Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.
Er präsentierte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) und betrachtete diese als mögliches Instrument zur Durchsetzung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Kinderprodukte und -dienstleistungen.
Entwicklung, rechtliche Anforderungen und Ablauf der Europäischen Bürgerinitiative (EBI)
Eine offiziell anerkannte EBI sei erst ab dem 1. April 2012 möglich, da erst am 31. März 2012 die Verordnung zur Durchführung der Bürgerinitiative offiziell verabschiedet würde. Ein Start einer eigenen Europäischen Bürgerinitiative vor dem 1. April 2012 sei auch dann nicht empfehlenswert, wenn alle Vorbereitungen getroffen seien, da nicht klar ist, was mit diesen formal noch nicht zugelassenen Unterschriftensammlungen passiere. Unterschriften, die bereits im Vorfeld gesammelt würden, hätten daher keine eindeutige Gültigkeit.
Gerald Häfner erläuterte zunächst die Voraussetzungen und das Verfahren für eine EBI. Grundvoraussetzung für eine Europäische Bürgerinitiative sei, dass sich mindestens 7 Personen aus 7 Mitgliedstaaten der EU zusammenfinden und sich für ihr gemeinsames Anliegen aussprechen. Danach erfolge eine erste Prüfung der Zulässigkeit des Anliegens. Eine Zurückweisung der Initiative sei nur bei offenkundigem Missbrauch des Instruments, bei Verstößen gegen bestehende Rechte und Grundsätze und bei Nicht-Zuständigkeit der EU-Kommission zulässig. Diese Prüfung dürfe jedoch nicht länger als zwei Monate dauern.
Nach der Prüfung hätten die Initiator/innen ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften zu sammeln. Gültig seien dabei sowohl online als auch offline gesammelte Stimmen, bei Online-Sammlungen bestehe jedoch die Pflicht, die verwendete Webseite national zertifizieren zu lassen. Diese Zertifizierung ist zumindest in Deutschland kostenfrei und wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgenommen.
Die gesammelten Unterschriften müssten mindestens aus einem Viertel der europäischen Mitgliedstaaten stammen, derzeit also aus mindestens sieben Staaten. Für jedes Land gibt es jeweils eine feststehende Stimmenzahl, die erreicht werden müsse, damit das Quorum für dieses Land als erfüllt angesehen werden kann. Diese sei degressiv proportional gestaffelt und orientiert sich an der Anzahl der Abgeordneten im Europaparlament.
Für Deutschland liegt diese Zahl bei ca. 74.000 Unterschriften. Die anschließende Prüfung der gesammelten Unterschriften erfolge stichprobenartig von den Behörden im jeweiligen Mitgliedstaat. Außerdem seien je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Angaben für gültige Unterschriften notwendig Hinsichtlich des Mehrwertsteuerthemas erklärte Herr Häfner, dass er eine stärkere Berücksichtigung von Kindern und Eltern in unserer Rechtsordnung und unserem Steuersystem begrüße und bot an, die Initiative für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte gegebenenfalls bei der Durchführung einer EBI zu beraten. Er betonte jedoch auch, dass Abgeordnete selbst Initiativen unterstützen, aber formell nicht Mitglied einer Initiatorengruppe sein dürften, da die Europäische Bürgerinitiative gezielt die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger befördern wolle.
Gerald Häfner wies darauf hin, dass es empfehlenswert sei, etwa zehn Prozent mehr Unterschriften als unbedingt benötigt zu sammeln, um eventuell fehlerhafte oder unleserliche Eintragungen zu kompensieren.
Er sieht es als wesentliches Ziel der Europäischen Bürgerinitiative, politische Debatten entstehen zu lassen, die von den EU-Bürgerinnen und Bürgern angeregt werden. Daher war es ihm wichtig zu erreichen, dass nach erfolgreicher Durchführung der EBI ein verpflichtendes öffentliches Hearing vor dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission stattfinden muss.
Im Einzelnen ist folgendes Verfahren vorgesehen: Zur möglich. Überprüfung legen die Organisatoren die gesammelten Unterstützungsbekundungen den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten vor, in denen die Unterschriften gesammelt wurden. Diese zertifizieren innerhalb von maximal drei Monaten die Anzahl der gültigen Unterstützungsbekundungen. Anschließend kann die Initiative vom Bürgerausschuss bei der Kommission eingereicht werden. Die Kommission führt wiederum innerhalb einer 3-Monatsfrist die öffentliche Anhörung durch und entscheidet, ob sie einen Gesetzesvorschlag vorlegt.
Aufgeworfen wurde die Frage, ob nicht verstärkt auch Unternehmen das Instrument nutzen würden, um ihre Interessen geltend zu machen. Hierzu erläuterte Herr Häfner, dass man die versuchte Einflussnahme von Unternehmen mithilfe der EBI selbstverständlich nicht ausschließen könne. Man solle deren Einfluss aber auch nicht überschätzen, da diese Manöver von den Bürger/innen oft durchschaut würden. Darüber hinaus gebe es im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative auch eine Transparenzklausel, die eine vollständige Offenlegung der Finanzierung erfordere. Auf diese Weise ließe sich die tatsächliche Herkunft der Initiative für die Öffentlichkeit nachvollziehen, so Häfner.
Europäische Bürgerinitiative (EBI) als Instrument für den reduzierten Mehrwertsteuersatz
Ob die EBI ein Instrument ist, um den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte in die Diskussion zu bringen, hängt zunächst davon ab, ob dies in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission bzw. der EU generell fällt. Außerdem muss die Initiative ein Thema behandeln, das bereits im EU-Vertrag steht. Schwierig, so Häfner, werde es bei Themen, die auf eine Veränderung oder Weiterentwicklung der Vertragsgegenstände abzielten. Gerade hinsichtlich der Möglichkeit reduzierter Mehrwertsteuersätze könne es hinsichtlich der Kompetenzfrage jedoch keinen Streit geben. Die EU sei auf diesem Feld bereits tätig geworden und hat eine Richtlinie zu den Mehrwertsteuersätzen erlassen. Sie hätte also eindeutig eine Regelungskompetenz, die von niemandem bestritten werden kann. Eine Europäische Bürgerinitiative zur Aufnahme von Kinderprodukten in den Anhang III der geltenden Mehrwertsteuerrichtlinie wäre daher von den Grundvoraussetzungen durchaus möglich.
Häfner betonte, dass auf diese Weise ein europaweites Thema aus dem Anliegen gemacht werden könne, das die öffentliche Debatte über die reduzierte Mehrwertsteuer für Kinderprodukte anregen würde. Außerdem könnte das Vorgehen auch sinnvoll sein, um die bevorstehenden Entscheidungen der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuer zu beeinflussen.
Der Blick in andere Staaten: Das Beispiel Polen
Input durch Dr. Izabella Cech, Herausgeberin des Wirtschafts-Newsletters “Polen News”, Diplomatin a.D., Publizistin, polnische Steuerberaterin und Hochschuldozentin.
Izabella Cech berichtete über den in Polen aktuell noch geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Bekleidung für Säuglinge und Kleinkinder sowie auf Kinderschuhe. Dieser wird aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ab 2012 aufgehoben. Izabella Cech zeigte den Teilnehmern die Konsequenzen für die polnischen Familien auf.
In Polen gilt noch bis zum Ende des Jahres 2011 ein reduzierter Satz auf Bekleidung für Säuglinge und Kleinkinder sowie auf Kinderschuhe. Zum 1. Januar 2012 wird die polnische Regierung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes die Mehrwertsteuer für diese Produkte auf den regulären Mehrwertsteuersatz von heute 23% erhöhen, da die Reduzierung gegen geltendes europäisches Recht verstößt (Aktzeichen C- 49/09).
Izabella Cech berichtete, dass sich die polnische Regierung bewusst dafür entschieden habe, die bisherige Regelung noch bis 2012 weiterlaufen zu lassen, damit die heimische Produktion vor billigeren Warenimporten geschützt bliebe und Familien länger entlastet würden. Denn die Erhöhung des Regelsatzes liege eigentlich nicht in den familienpolitischen Absichten der Regierung.
Berechnungen von Familienverbänden und dem polnischen Adam Smith Institut hätten ergeben, dass mit der erhöhten Mehrwertsteuer auf Kinderkleidung etwa 2,5 Mrd. Zloty (ca. 650 Mio. Euro) Mehrausgaben auf die Familien zukämen.
Bereits seit dem Jahr 1972 sei Kinderkleidung von der Umsatzsteuer in Polen befreit gewesen. Eine offizielle Definition des Kindes gab es dabei nicht, so wurde steuerlich jeder bis zum 18. Lebensjahr als Kind betrachtet. Mit der Einführung eines klassischen Mehrwertsteuersystems im Jahr 1993 hätten diese Produkte erstmals eine klare Definition erhalten: Kleidung für Kinder bis zu einer Größe von 1,40 sowie einem Alter von maximal 11 Jahren unterlag dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Auch in der erneuten Mehrwertsteuerreform vom 1. März 2004, im Zuge des EU-Beitritts Polens, sei festgelegt worden, dass der ermäßigte Steuersatz weiterhin auf Säuglingsbekleidung, Kinderschuhe und Kleidungszubehör anwendbar sei. Da keine klare steuerliche Definition eines Kindes vorlag,unterlagen nur die Säuglingsbekleidung und Kinderschuhe dem ermäßigten Steuersatz. Izabella Cech wies darauf hin, dass diese Definition mithilfe der statistischen Ämter in Polen zustande gekommen sei. Die nun bevorstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer sorge bei den Familien für Zusatzkosten von etwa 8.000 Zloty (ca. 2.000 Euro) im Jahr. Dies sei eine enorme Summe angesichts der niedrigen Löhne in Polen.
Cech informierte die Teilnehmer/innen der Veranstaltung, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ohne Proteste aus der Bevölkerung und Politik verlief. Schon 2008 wurde eine große Kampagne gegen die Mehrwertsteuererhöhung für Kinderschuhe und Bekleidung unter dem Titel „Sag „Nein“ zur Mehrwertsteuererhöhung“ und dem Slogan „lass uns leben“ gestartet. Neben dem Verband der Schuh- und Lederindustrie kamen auch andere Gruppen und Institutionen sowie Steuerberater, Rechtsanwälte und Medien dazu. Gemeinsam hatten sie Erfolg und so versuche die polnische Regierung nun, die Regelung kreativ zu umgehen, indem sie einen Gesetzentwurf eingebracht habe, der die Rückerstattung des Differenzbetrages vom reduzierten zum regulären Mehrwertsteuersatz (also ca. 70% des Mehrwertsteuerbetrags) beim Kauf von Kinderbekleidung bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Zloty (ca. 750 Euro) vorsieht. Dies soll für Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren gelten.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Bearbeitungsphase und soll ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten. Fraglich ist jedoch, ob dies zeitlich möglich ist, da im Oktober in Polen gewählt wird und bis dahin die Entscheidung gefallen sein müsste. Zudem wird dieser Gesetzentwurf gerade von Juristen auf die Übereinstimmung mit dem EU-Recht geprüft. Sie machte deutlich, dass die polnischen Familienorganisationen diesen Vorschlag nicht unterstützten, da sie hohe bürokratische Folgekosten befürchteten. Die polnischen Familien würden das Problem mittlerweile ganz pragmatisch lösen, indem sie dort einkauften, wo die Kleidung schlichtweg schon günstiger ist: in Großbritannien und bei ebay.
In Polen sei die Frage nach einer reduzierten Mehrwertsteuer für Kinderprodukte immer auch eine Frage der Geburtenförderung, bemerkte Izabella Cech. Daher haben die polnische Regierung und polnische Europaabgeordnete ein großes Interesse an einer Senkung der Mehrwertsteuer. Grundsätzlich lasteten die Ausgaben für Kinder in Polen sehr weitreichend auf den Eltern.
Der Blick in andere Staaten: Das Beispiel Spanien
Input durch Jean Bernard Audureau von der spanischen Verbraucherorganisation ASGECO.
Jean Bernard Audureau erläuterte den aktuellen Vorschlag, die Mehrwertsteuer in Spanien auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Kinder zu senken. Dabei sah er diese Überlegung vor allem kritisch und warf Fragen sowie mögliche Alternativen auf.
In Spanien gebe es derzeit den Vorschlag, auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Kinder die Mehrwertsteuer zu senken, insbesondere im Bildungsbereich. Sein Verband stelle sich jedoch die Frage, ob das ein wirklich effektives Mittel sei, um Familien zu fördern.
Unklarheit herrsche seiner Meinung nach insbesondere hinsichtlich der Produkte, für die die reduzierte Mehrwertsteuer gelten solle und wie eine sinnvolle Abgrenzung der Kinderprodukte erreicht werden könne. Es gebe dabei zahlreiche Fragen zu beantworten, etwa welche Produkte für Kinder in welchem Alter notwendig seien. Beispielsweise gehöre ein Computer oder das Internet heutzutage sehr wahrscheinlich zur notwendigen Bildungsausstattung, könne aber genauso gut von Erwachsenen genutzt werden.
Audureau warf die Frage auf, ob für das Ziel wirklich ein reduzierter Mehrwertsteuersatz sinnvoll sei oder doch besser andere Unterstützungsleistungen eingeführt werden sollten, unabhängig von der Mehrwertsteuer. Er wies auf die Regelungen in der Stadt Madrid hin, wo Familien bis zu einem Familieneinkommen von 30.000 Euro die Kosten für Schulkleidung, den Transport zur Schule und ähnliches rückerstattet bekämen. Allerdings gebe es wiederum auch eine große Spannbreite an Geldausgaben für Schulbedarf und Bücher, man könne gleichartige Produkte zu ganz unterschiedlichen Preisen erwerben. Daher stelle sich nicht zuletzt auch die Frage, wer von einer Mehrwertsteuersenkung auf Kinderprodukte profitieren würde. Für Spanien lägen Berechnungen vor, dass Familien ihre Ausgaben im Bildungsbereich um rund fünf bis sechs Prozent senken könnten. Unklar sei jedoch, ob die Steuerreduzierung wirklich Auswirkungen auf die Preise hätte. Grundsätzlich ergebe sich laut Jean Bernard Audureau aus diesen Überlegungen die Frage, ob mit einer reduzierten Mehrwertsteuer wirklich Sozialpolitik betrieben werden könne oder ob es effektivere Arten der Entlastung von Familien gebe, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Ausgaben für Kinder von der Steuerlast abzuziehen.
Die Initiative „7 % für Kinder“ aus Deutschland
Input durch Sven Iversen, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF).
Sven Iversen stellte den Teilnehmern die Initiative “7% für Kinder” vor. Das Ziel dieser Initiative ist es, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% in Deutschland auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder anzuwenden, um die Familien finanziell zu entlasten.
„7% für Kinder“ wurde von der AGF, dem Versandhändler für Kinderprodukte JAKO-O sowie mit dem Deutschen Kinderhilfswerk als Kooperationspartner initiiert. Ein starkes Bündnis aus Kinder-, Familien- und Sozialverbänden trägt die Kampagne, die im Mai 2011 in Berlin startete.
Ziel der Initiative ist es, dass auf Kinderprodukte und Dienstleistungen für Kinder nur der in Deutschland gültige reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben wird. Dies sei notwendig, um Familien zu entlasten, die traditionell einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für die Versorgung und das Aufwachsen ihrer Kinder ausgeben. Außerdem sei dies eine wichtige symbolische Maßnahme, mit der die Gesellschaft Familien gegenüber ihre Wertschätzung ausdrücken kann.
Sven Iversen wies darauf hin, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz einst aus sozialpolitischen Gründen eingeführt worden sei, um sicher zu stellen, dass die Grundbedürfnisse des Lebens für jeden erschwinglich wären. Die Liste der ermäßigten Produkte habe jedoch über die Jahrzehnte stark zugenommen und sich zum Teil weit von diesem Grundsatz entfernt. Die Bedürfnisse von Kindern gehörten jedoch klar zu den Grundbedürfnissen und lägen im Interesse der Gesellschaft. Das Bündnis „7% für Kinder“ habe deshalb einen Katalog von Produkten zusammengestellt, auf die der reduzierte Mehrwertsteuersatz angewendet werden sollte. Dazu gehörten etwa Kinderwagen, Windeln, Bekleidung, Schuhe, Pflegeprodukte, Spielsachen, Schulbedarf und vieles mehr. Nach Berechnungen der AGF böte ein reduzierter Mehrwertsteuersatz ein enormes Einsparpotenzial für Familien. Insgesamt lägen die Einsparungen bei knapp unter einer Milliarde Euro im Jahr. Dies sei zufällig fast exakt jener Betrag, auf den die Bundesregierung durch die geringere Besteuerung von Hotelübernachtungen freiwillig verzichte.
Sven Iversen erläuterte die einzelnen Bestandteile der Kampagne und bemerkte, dass bereits über 20.000 Stimmen für dieses Anliegen zusammengekommen wären. Er wies darauf hin, dass es zwei Schritte zur Umsetzung gebe: die deutsche Regierung könne ohne weiteres sofort die Mehrwertsteuer auf Schulessen und Autokindersitze reduzieren, in einem zweiten Schritt müsste das Vorhaben auf europäischer Ebene vorangebracht werden, um die bestehende gesetzliche Regelung so zu verändern, dass auch weitere Kinderprodukte in der Mehrwertsteuer reduziert werden könnten.
Er machte deutlich, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz in erster Linie ein Signal an Familien wäre, auch eine gesellschaftliche Verantwortung für Kinder zu übernehmen aber dass er darüber hinaus auch ein wichtiger Bestandteil einer familienfreundlichen Politik sei, die das Leben mit Kindern attraktiver mache.
Die Aktivitäten und Positionen der COFACE
Input durch Nicolas Revenu, Vorsitzender der Arbeitsgruppe 3 der COFACE.
Nicolas Revenu äußerte sich zu den bisherigen und geplanten Aktivitäten und Positionen der COFACE zum reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Nicolas Revenu erklärte, dass es innerhalb der COFACE bislang noch keine intensive Auseinandersetzung über dieses Thema gegeben habe. Für Frankreich könne er sagen, dass dort eher ein kulturell bedingtes Misstrauen gegenüber staatlichen Interventionen bestehe. Die französische Familienorganisation UNAF berechne jedoch monatlich die Kosten für lebensnotwendige Produkte anhand von Produktlisten, die man eventuell auch für die Diskussion einer Mehrwertsteuerreduzierung nutzen könne.
Die COFACE habe sich vor allem im Zusammenhang mit dem aktuellen Grünbuch zur Mehrwertsteuer geäußert. Dort werde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Mehrwertsteuer ein zielführendes familien- und sozialpolitisches Instrument sei. Zu diesem Punkt gebe es in der COFACE noch keine konkrete Antwort, wie auch der Verlauf der Veranstaltung gezeigt habe. Die COFACE plädiere allerdings klar für den Erhalt eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Nicolas Revenu wies darauf hin, dass es bei der reduzierten Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte auch denkbar wäre, nicht einzelne Produkte zu definieren sondern Personen, für die diese Ermäßigung angewendet werden solle. In jedem Fall brauche es dafür geeignete Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente. Er machte deutlich, dass es für die COFACE nicht akzeptabel sei, familienpolitische gegen andere soziale oder ökologische Ziele auszuspielen. Vielmehr sei es wichtig zu klären, welche Ressourcen in den jeweiligen Mitgliedstaaten für die Unterstützung der Familien zur Verfügung stünden und wofür sie in dem jeweiligen Land sinnvoll eingesetzt werden könnten.
Aus diesen Äußerungen entstand in der abschließenden Diskussion der Teilnehmer/innen die Forderung, den Weg für eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte in Europa freizumachen. Auf einer solchen europarechtlichen Grundlage könne jedes Land selbst entscheiden, ob es diesen Weg gehe oder nicht. Diskutiert wurden weiterhin, welche Produkte und Dienstleistungen für Kinder für eine Mehrwertsteuerreduzierung geeigneter sein können als andere, die möglichen Auswirkungen auf die Preise sowie die eventuellen Auswirkungen einer solchen Reduzierung auf andere soziale bzw. familienpolitische Leistungen und mögliche unbeabsichtigte Mitnahmeeffekte.
Anhang
Hintergrundinformationen zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte.
Der Anhang gibt einen kompakten Überblick über die wichtigesten Fragen und Informationen zur aktuellen Diskussion über den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Deutschland und Europa sowie zur Initiative “7% für Kinder”.
Aktuelle Diskussion in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: den sogenannten Regelsteuersatz, der derzeit bei 19 Prozent liegt, und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von aktuell 7 Prozent für Produkte, die als notwendiger Grundbedarf eines Menschen betrachtet werden, wie z. B. Lebensmittel, Zeitungen oder der öffentliche Nahverkehr. Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Anzahl der begünstigten Produkte und Dienstleistungen immer wieder ausgeweitet – oft mit dem Ziel, einzelne Wirtschaftsbereiche zu fördern.
Die Bundesregierung hatte 2009 angekündigt, die „steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern“ bis 2013 umzusetzen. Außerdem ist „es (…) Ziel dieser Koalition, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken”, und „Förderinstrumente (…) direkt in der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen“ zu lassen.
Zum reduzierten Mehrwertsteuersatz hat die Bundesregierung 2009 beschlossen, eine Regierungskommission einzusetzen, die im Laufe des Jahres 2011 einen Vorschlag erarbeiten soll. Bis zum Oktober 2011 hat noch kein Treffen der Kommission stattgefunden.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Europa
Die Rahmenbedingungen zur Mehrwertsteuer werden weitestgehend von der Europäischen Union festgelegt. Eine Liste legt fest, für welche Produkte und Dienstleistungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz genutzt werden darf. Die Nationalstaaten entscheiden dann die genauen Anwendungsmodalitäten für sich.
In einigen europäischen Ländern ist die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder reduziert oder einige Produkte sind sogar ganz von der Mehrwertsteuer befreit (z.B. Portugal, Frankreich, Tschechien, Polen, Großbritannien, Irland und Luxemburg). Dies liegt zum einen an bestehenden Ausnahmeregelungen, zum anderen setzen viele Länder um, was ihnen die EU ermöglicht.
Ziel und Kernbotschaft der Kampagne „7% für Kinder“: Ein Zeichen für eine familienfreundliche Gesellschaft und eine wirksame Entlastung von Familien.
„7 % für Kinder“ fordert die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder. Familien leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft und Kinder sind die Gestalter/innen unserer Zukunft. Das gute und gesunde Aufwachsen von Kindern ist deshalb eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Ihre Bedürfnisse zählen zu den Grundbedürfnissen im Interesse der Allgemeinheit.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Produkte und Dienstleistungen für Kinder
- bedeutet ein klares Ja! zu einer gesellschaftlichen Verantwortung für Kinder,
- ist Teil einer familienfreundlichen Politik, die das Leben mit Kindern unterstützt und Familien fördert,
- leistet einen Beitrag dazu, Kinderarmut zu reduzieren und Familien zu entlasten.
Die Kampagne “7% für Kinder”
Zusammengefunden haben sich auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF), dem Einzelhandelsunternehmen JAKO-O und dem Deutschen Kinderhilfswerk mehrere Familien-, Kinder- und Sozialverbände sowie Organisationen und Einrichtungen aus Gesellschaft und Wirtschaft: AWO-Bundesverband e. V., Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V., Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Frauenrat e. V., Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB), Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv), Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V., DHB-Netzwerk Haushalt Berufsverband der Haushaltsführenden e. V., Home Instruction for Parents of Preschool Youngers – HIPPY Deutschland e. V., Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kolpingwerk Deutschland (KWD), Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e. V., Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) und das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF).
Abgrenzungsprobleme bei “Produkten und Dienstleistungen für Kinder”
Die Abgrenzung ist naturgemäß nicht ganz einfach und kann und sollte diskutiert werden. Die Initiative „7 % für Kinder“ macht dafür folgenden Vorschlag:
- Kinderwagen und Buggys
- Gesamter Babybedarf Pflege und Ernährung (Cremes, Öle, Pflegetücher, Sauger, Babyflaschen, Beikostwärmer Trinklernbecher usw., ebenso Kleinkindpflege wie Kinderzahncreme, Kinderzahnbürsten, Kindershampoo etc.)
- Babywindeln. (inkl. Schwimmwindeln)
- Baby- und Kinderkleidung bis einschließlich Größe 176
- Baby- und Kinderschuhe bis einschließlich Größe 35
- Schulranzen
- Schreibhefte, Füllfederhalter und sonstiger üblicher Schulbedarf (Lineale, Geodreiecke, Stiftemappen, Zeichenblöcke)
- Knete, Buntstifte, Filzstifte, einfache Malfarben wie Farbkästen, Fingerfarbe, Wachsmalstifte plus Zubehör wie z.B. Schürzen, Pinsel, Kinderscheren
- Kinderautositze
- Schul- und Kitaessen
- Lauflernräder, Kinderroller, Dreiräder und Kinderfahrräder, einschließlich Schutzhelme
- Kinderspielzeug und Gesellschaftsspiele für Kinder bis 12 Jahren
- Zu den Dienstleistungen für Kinder gehören beispielsweise Betreuungsangebote, Bildungsangebote, Musikunterricht oder Kinderturnen. Einige dieser Dienstleistungen sind in der Mehrwertsteuer schon reduziert bzw. deren Träger von der Mehrwertsteuer befreit.
Weitergabe der Reduzierung durch die Unternehmen
Die von der AGF befragten Unternehmen bestätigen, dass sie die Ermäßigungen weitergeben würden. Die Unternehmen, die sich an der Kampagne beteiligen, verpflichten sich dazu. Im Gegensatz zu anderen Bereichen ist der Preisdruck im Einzelhandel so groß, dass es sich kein Unternehmen leisten kann, die Preise nicht zu reduzieren, zumal gerade im Kinderbereich die Verbraucher/innen sehr kritisch sind. So wird es sich kein Unternehmen leisten können, den Eindruck zu erwecken, es sei nicht kinderfreundlich.
Einsparpotential für Familien
Als Faustregel: Durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sinken die derzeitigen Preise für Produkte und Dienstleistungen für Kinder um etwa 10 Prozent.
Eltern können bei der Erstausstattung ihres Babys ungefähr 200 Euro, beim Schuleintritt ca. 40 Euro sparen. Die Ausgaben für Bekleidung und Schuhe könnten um bis zu 60 Euro pro Jahr, jene für das Schulessen zwischen 15 und 30 Cent pro Essen sinken.
Sinnvolle Maßnahmen für Familien und Kinder nicht gegeneinander ausspielen
Familien brauchen eine gute Kinderbetreuung mit ausreichend Plätzen und hoher Qualität. Solche Angebote gibt es in Deutschland immer noch viel zu selten. Wir finden jedoch, dass es bei der Unterstützung von Familien nicht um ein Entweder-oder gehen darf, sondern um ein Sowohl-als-auch. Die Bedürfnisse von Familien sind vielfältig und erstrecken sich auf unterschiedlichste Gebiete: finanzielle Entlastung bzw. Förderung, Infrastrukturangebote, Zeit. In allen diesen Bereichen ist eine ausreichende Unterstützung notwendig, um Familien zu fördern und sie zu entlasten. Wer eine Leistung für Familien gegen eine andere aufrechnet, verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien. Eine stringente Familienpolitik ist eine Frage politischer Prioritäten, sie sollte nicht nach Kassenlage gestaltet werden.