11. Dezember 2025: Fachgespräch „Chancen einer Reform des AGG zur Verhinderung von Diskriminierung von Familien“

Am 11. Dezember 2025 fand ein internes AGF-Fachgespräch zur Frage statt, welche Rolle das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beim Schutz von Familien vor Diskriminierung spielt – und welche Möglichkeiten es bei einer Reformierung zukünftig bieten könnte, familienspezifische Benachteiligungen besser zu erkennen und zu verhindern.
Als Referentin war Sandra Runge, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitgründerin der Initiative #ProParents, zu Gast. In ihrem fachlichen Input gab sie Einblicke in ihre anwaltliche Praxis, stellte aktuelle Befunde aus Studien zu Diskriminierung aufgrund von Elternschaft oder allgemein gegenüber Menschen mit Sorgeverantwortung vor und ordnete diese rechtlich ein. Anschließend diskutierten die Teilnehmenden gemeinsam, welche Bedeutung das AGG aus Sicht der Familienverbände heute hat, wo seine Grenzen liegen und wie Weiterentwicklungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Sorgeverantwortung aussehen könnten.

Diskriminierung von Eltern ist Alltag, nicht Ausnahme

Zu Beginn ihres Vortrags machte Sandra Runge deutlich: Diskriminierungserfahrungen von Eltern gehören für viele zum Berufsalltag. Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aber auch ihre Erfahrung als Arbeitsrechtsanwältin zeigten, dass ein großer Teil der Eltern im Laufe ihres Erwerbslebens Benachteiligungen erlebt – besonders im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternzeit oder dem Wiedereinstieg in den Job. Besonders häufig betroffen sind Alleinerziehende, Eltern mit befristeten Arbeitsverträgen, Eltern mit geringem Einkommen sowie Mütter in Teilzeit.

Anhand konkreter Beispiele aus der anwaltlichen Praxis wurde deutlich, wie vielfältig sich solche Benachteiligungen äußern können: unzulässige Fragen nach Kinderwunsch im Bewerbungsgespräch, Nachteile bei Beförderungen, ausbleibende Gehaltserhöhungen oder die Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen im zeitlichen Umfeld von Elternzeit. Viele dieser Erfahrungen werden von den Betroffenen als „individuelles Pech“ wahrgenommen – und selten rechtlich überprüft

Geltendes Recht stößt an Grenzen

Ein zentraler Punkt des Fachgesprächs war die Frage, wie gut Eltern rechtlich tatsächlich geschützt sind. Zwar gibt es mit dem Mutterschutzgesetz, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz einzelne Schutzregelungen. Diese greifen jedoch jeweils nur in bestimmten Phasen und bieten keinen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen im gesamten Erwerbsverlauf.

Das AGG wiederum schützt bislang nur vor Diskriminierungen aufgrund der ausdrücklich genannten Merkmale: Rasse/ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Elternschaft oder familiäre Fürsorgeverantwortung zählen bislang nicht dazu. Benachteiligungen von Eltern lassen sich daher oft nur indirekt – etwa über das Merkmal Geschlecht oder über mittelbare Diskriminierung – geltend machen. Gerade für Väter oder für Benachteiligungen nach der Elternzeit bestehen nach Einschätzung sah Frau Runge aber erhebliche Schutzlücken.

Familiäre Fürsorgeverantwortung als neues Diskriminierungsmerkmal

Vor diesem Hintergrund stellte Sandra Runge die Kernforderung der Initiative #ProParents vor: die Aufnahme von Elternschaft bzw. familiärer Fürsorgeverantwortung als eigenständiges Diskriminierungsmerkmal in das AGG. Eine solche Erweiterung würde es ermöglichen, Diskriminierungen klarer zu benennen und rechtlich besser zu verfolgen – unabhängig vom Geschlecht. Zugleich könnte sie dazu beitragen, Arbeitgeber stärker in die Verantwortung zu nehmen und präventiv diskriminierungsfreie, familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu fördern. Dazu könnten auch Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung beitragen. Solche Pflichten könnten Diskriminierungsrisiken systematischer sichtbar machen. “Wohlmeinende” Akteur:innen innerhalb von Unternehmen – etwa Personalverantwortliche oder Interessenvertretungen – könnten dadurch besser unterstützt werden, diskriminierungsfreie und familienfreundliche Strukturen aktiv voranzubringen.

Auch weitergehende Reformideen wurden angesprochen, etwa eine Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln, eine bessere Unterstützung von Betroffenen oder die Stärkung kollektiver Klagemöglichkeiten. Darüber hinaus wurde im Fachgespräch deutlich, dass der fehlende Schutz in der sensiblen Phase nach der Elternzeit ein zentrales strukturelles Problem darstellt. Kündigungen unmittelbar nach dem Ende der Elternzeit sind in der Praxis keine Ausnahme, sondern Ausdruck einer Schutzlücke im geltenden Recht. Eine Verlängerung des Sonderkündigungsschutzes über das Ende der Elternzeit hinaus wurde daher als wichtiger Ansatz diskutiert, um Eltern im Wiedereinstieg wirksam abzusichern und Diskriminierung nicht erst im Nachhinein, sondern präventiv zu verhindern.

Ein weiterer Bezugspunkt war die europäische Ebene, insbesondere die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie.

Austausch und offene Fragen aus Sicht der Familienverbände

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass Diskriminierung von Familien viele Lebensbereiche betrifft, die Arbeitswelt jedoch eine besondere Rolle spielt. Benachteiligungen wirken hier oft langfristig nach – auf Einkommen, Erwerbsbiografien und soziale Absicherung. Gleichzeitig zeigte sich, dass das AGG in der familienpolitischen Debatte bislang wenig präsent ist und sein Potenzial aus Sicht der Familienverbände noch kaum systematisch ausgelotet wurde.

Das Fachgespräch knüpfte an frühere AGF-Diskussionen an, etwa zur Diskriminierung von Familien auf dem Wohnungsmarkt, und erweiterte den Blick auf weitere Lebensbereiche. Deutlich wurde der Bedarf an weiterer fachlicher Auseinandersetzung.