Position der AGF zum Unterhaltsvorschuss

[17. 2. 2012] Die AGF kritisiert den aktuellen Regierungsentwurf für ein Unterhaltsvorschussentbüro­kratisierungsgesetz. Die geplanten Veränderungen bewirken kaum Verbesserungen für die Kinder von Alleinerziehenden. Notwendige grundsätzliche Reformen bleiben unangetastet.

So plant die Bundesregierung etwa, zukünftig auch Leistungen gegenüber Dritten auf den zu zahlenden Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Geldleistungen  könnten so zunehmend durch Sachleistungen ersetzt werden. Die AGF weist darauf hin, dass diese Zahlungen weniger verlässlich und kontrollierbar sind und dass Alleinerziehende damit einen Teil ihrer Entscheidungskompetenz über die Verwendung des Unterhaltsvorschusses verlieren. Die AGF tritt deshalb dafür ein, den Mindestunterhalt eines Kindes grundsätzlich durch direkte, eindeutige und unmittelbare Leistungen sicherzustellen.

Kritik übt die AGF auch an der geplanten Anrechnung von Überziehungszeiträumen sowie der Abschaffung der rückwirkenden Zahlungen des Unterhaltsvorschuss. Trennung und Scheidung sind besonders belastende Lebenssituationen, in denen gerade auch über die Zahlung von Unterhalt häufig Konflikte ausgetragen werden. Diese Belastungen und daraus resultierende Unklarheiten können einer rechtzeitigen Antragstellung entgegen stehen.

Aus Sicht der AGF sind grundlegende Reformen beim Unterhaltsvorschuss notwendig, die im Gesetzesvorschlag der Bundesregierung nicht thematisiert werden. Insbesondere bei der Anrechnung des Kindergeldes, der Bezugsdauer und dem Anspruchsalter des Kindes besteht Handlungsbedarf.

Prinzipiell begrüßen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen die Absicht, die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss zu entbürokratisieren und den Zugang zu diesem wichtigen familienpolitischen Instrument weiter zu vereinfachen. Leider erreicht der vorliegende Regierungsentwurf dieses Ziel nicht.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundesrat angenommen und geht nun zur Beratung ins Parlament.

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