AGF-Diskussionspapier: Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt

Die AGF hat ihr Diskussionspapier „Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt – Familien zwischen Teilhabe, Befähigung und Schutz“ veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über die Folgen der Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche und der konkreten, zum Teil unterschiedlichen Empfehlungen verschiedener Expertengremien formuliert die AGF darin noch einmal grundsätzliche Anforderungen an Familien, Bildungsinstitutionen, Politik und Anbieter digitaler Dienste.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie digitale Teilhabe, Befähigung, Beteiligung und Schutz miteinander verbunden werden können.

FAMILIEN ZWISCHEN TEILHABE, BEFÄHIGUNG, BETEILIGUNG UND SCHUTZ

Digitale Medien und digitale Dienste sind fester Bestandteil familialer Routinen und Alltagspraktiken. Sie prägen familiäre Organisationsaufgaben sowie Beziehungsgestaltung in hohem Maße. Sie können kommunikative Funktionen des Familienlebens unterstützen und Familien wichtige Möglichkeiten der Teilhabe eröffnen. Für Kinder und Jugendliche eröffnen digitale Angebote vielfältige Chancen hinsichtlich der Zugänge zu Wissen, Bildung, Kreativität, sozialen Beziehungen und gesellschaftlicher Teilhabe.

Gleichzeitig sind digitale Lebenswelten von Risiken geprägt. Familien berichten von Überforderung, suchtfördernden Nutzungsmechanismen, problematischen Inhalten, schwer durchschaubare Funktionsweisen, Datenschutzrisiken und kommerziellen Interessen. Weitere Risiken entstehen durch Cybermobbing, Cyber-Grooming, sowie die Konfrontation mit Gewaltinhalten, Desinformation oder extremistischen Botschaften. Hinzu kommen gesundheitliche Belastungen bei exzessiver Nutzung und Risiken für die psychische Gesundheit.

Kernbotschaften

  • Digitale Teilhabe ist heute eine Voraussetzung für Bildung, Information, Kommunikation und gesellschaftliche Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
  • Digitale Medien eröffnen Kindern und Jugendlichen vielfältige Chancen. Eine übermäßige oder riskante Nutzung kann jedoch ihre körperliche, psychische, soziale und kognitive Entwicklung beeinträchtigen.
  • Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe, Beteiligung, Befähigung, Schutz und altersangemessene digitale Umgebungen. Diese Rechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Digitale Dienste müssen deshalb so gestaltet werden, dass sie Entwicklung fördern und wirksam vor vermeidbaren Risiken schützen.
  • Die Balance zwischen Schutz, Befähigung und Teilhabe muss sich mit Alter und Entwicklungsstand verändern. Bei jüngeren Kindern stehen Schutz und Begrenzung stärker im Vordergrund; mit zunehmendem Alter gewinnen Eigenverantwortung, Beteiligung und digitale Teilhabe an Bedeutung.
  • Familien spielen eine zentrale Rolle bei der digitalen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Eltern tragen Verantwortung für eine altersgerechte Begleitung und eine reflektierte, entwicklungsfördernde digitale Familienkultur. Sie dürfen mit diesen Herausforderungen jedoch nicht allein gelassen werden.
  • Eltern tragen Verantwortung für eine altersgerechte Begleitung und eine reflektierte digitale Familienkultur. Dazu gehören auch die eigene Mediennutzung, ein verantwortungsvoller Einsatz digitaler Medien im Familienalltag und die Achtung der digitalen Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder.
  • Die Hauptverantwortung für sichere digitale Umgebungen liegt bei Politik und Anbietern digitaler Dienste. Nicht Kinder, Jugendliche und Familien müssen sich an problematische Plattformen anpassen, sondern digitale Dienste müssen den Rechten und Entwicklungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden.
  • Medienkompetenz ist eine notwendige Voraussetzung digitaler Teilhabe. Sie kann jedoch eine sichere und kinderfreundliche Gestaltung digitaler Dienste („Safety by Design“und Safety by Default“) nicht ersetzen.
  • Kinderfreundlichkeit muss digitale und analoge Lebenswelten gleichermaßen umfassen. Wer Mediennutzung und Bildschirmzeiten reduzieren will, muss Kindern und Jugendlichen zugleich attraktive öffentliche Räume sowie Spiel-, Bewegungs-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten eröffnen und die gesellschaftliche Akzeptanz von kindgerechtem Verhalten in der Öffentlichkeit fördern.

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