29.09.2020: Europäisches Fachgespräch: „Child Guarantee / Kindergarantie des Europäischen Parlaments“ von COFACE und AGF

Logo der Europäischen Garantie für Kinder

Am 29. September 2020 fand das europäische Fachgesrpäch von COFACE und AGF zum Thema „Child Guarantee / Kindergarantie des „Europäischen Parlaments“ in hybrider Form statt. Ziel dieser Initiative ist die Unterstützung von Kindern in gefährdeten Situationen indem in fünf zentralen Lebensbereichen Garantien für eine Mindestversorgung geschaffen werden. Die Umsetzung auf nationaler Ebene soll durch verschiedene Instrumente der EU (Politikaustausch, Finanzierung, Indikatoren, Benchmarking) gefördert werden.

Bild Veransaltungsflyer

Ausführliche Dokumenation:

Zusammenfassung des Ablaufs:

Die Kindergarantie wird in zwei EU-Rahmenwerke eingebettet sein: den Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die geplante EU-Kinderrechtsstrategie.

Die Veranstaltung fand als Mischung aus einer Präsenzveranstaltung mit 30 Teilnehmer*innen in Berlin und 60 Teilnehmer*innen aus ganz Europa statt, die das Webinar online verfolgten und daran teilnahmen. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einer Videoansprache des EU-Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit. Weitere Grußworte kamen von der COFACE-Präsidentin Annemie Drieskens und der AGF-Vorsitzenden Daniela Jaspers.

Annemie Drieskens, COFACE-Präsidentin
Daniela Jaspers - Vorsitzende der AGF

Die Diskussionen fanden in 4 inhaltlichen Blöcken statt.

Block 1: Wie kann die Kindergarantie aussehen?

Hugh Frazer präsentierte die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kindergarantie, die von der Kommission zur Vorbereitung einer Rats-Empfehlung in Auftrag gegeben worden war. Darin werden fünf Dienstleistungsbereiche als wichtige Ansatzpunkte für die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung identifiziert: die Sicherung des Zugangs von Kindern zu kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung.

Vortrag Hugh Frazer via Zoom

In der Machbarkeitsstudie werden die wichtigsten Ziele für jeden Dienstleistungsbereich vorgeschlagen. Zu dem Hauptvortrag gab es Kommentare von Dr. Martina Kottmann (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Katarina Ivankovic (Europäische Kommission), Reka Tunyogi (Eurochild), Olivier Thévenon (OECD) und Natalie Picken (Europäische Plattform für Investitionen in Kinder). Auf Basis dieser Informationen und Darstellungen unterschiedlicher Perspektiven auf die Kindergarantie stand im 2. Block die Klärung von Fragen im Vordergrund.

Block 2: Gestaltung der Kindergarantie aus einer Zwei-Generationen-Perspektive


Zu Beginn dieses Blocks wurden Fragen speziell zur Machbarkeitsstudie (Zielgruppen, Abdeckung anderer Dimensionen wie Mindesteinkommen, die Möglichkeiten der Teilnahme an Phase 2, die Art der bevorstehenden Pilotprojekte) sowie allgemeine Überlegungen zu Umfang und Art der Kindergarantie geklärt. Es wurde darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den fünf Dienstleistungsbereichen der Machbarkeitsstudie der Zugang zu kulturellen und sportlichen Aktivitäten in den Planungen ergänzt wurde.

Diese 6 Bereiche des Fahrplans der Kommission wurden allgemein befürwortet. Diskutiert wurden verschiedene Herausforderungen und Voraussetzungen für die Umsetzung, die notwendig sind, damit sich die Kindergarantie tatsächlich positiv auf das Wohlergehen von Kindern und Familien auswirken kann.

Block 3: Familienpolitische Hebel auf nationaler/lokaler Ebene zur Umsetzung der Kindergarantie

Vertreterinnen und Vertreter von Familienorganisationen aus Griechenland, Belgien, Kroatien und Finnland hoben hervor, wie die Kindergarantie die Integration von Kindern und Familien in ihren jeweiligen Ländern fördern könnte. Verschiedene Aspekte der Implementierung wurden behandelt, wie z.B. die notwendige Anpassung der Kindergarantie an die aktuellen Reformen in diesen Ländern (z.B. soziale Sicherheit, Gesundheits- und Sozialdienste, Kinderstrategien).

Ferner wurden verschiedene konkrete Vorschläge für begleitende Maßnahmen gemacht z.B. die Notwendigkeit ermäßigter Mehrwertsteuersätze für kinderbezogene Produkte, um die finanziellen Belastungen für einkommensschwache Familien zu verringern sowie zu weiteren Beratungsleistungen wie sie z.B. die Plattform “Leben ohne Mobbing” in Griechenland anbietet.

Tagungsort

Block 4: Die Bausteine eines Aktionsfahrplans für 2030

Im letzten Block des Tages wurden konkrete Vorschläge aus dem Kreis der Teilnehmenden gesammelt, was bei der Ausgestaltung der europäischen Kindergarantie zu beachten sei.


Dringender Handlungsbedarf zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie


Der Plan der Europäischen Kommission sieht vor, die Initiative zur Kindergarantie im Jahr 2021 zu starten. Aus dem Publikum wurde dazu angemerkt, dass armutsgefährdete Kinder und ihre Familien nicht bis dahin warten könnten. Es sollten nach Meinung einiger Teilnehmer*innen daher dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie anzugehen.

Nationale und subnationale Regierungen müssten jetzt handeln, um Unterstützungsmechanismen durch die automatische Gewährung von sozialen Rechten, durch Einkommenstransfers an Familien in gefährdeten Situationen und reduzierte Gebühren für Dienstleistungen umzusetzen. Wenn die Kindergarantie eingeführt wird, müssten die Regierungen in der Lage sein, der EU zu berichten, wie sie auf der Grundlage ihrer eigenen nationalen Regelungen Fortschritte bei der Beseitigung von Kinder- und Familienarmut erzielen.


Die wichtige Rolle Europas bei der Förderung des Kindes- und Familienwohls

Die Kindergarantie in Form einer Empfehlung des Rates wurde als nützlicher Rahmen eingeschätzt, innerhalb dessen die Nationalstaaten die Bekämpfung der Armut von Kindern und ihren Familien intensivieren können.

Die im Rahmen der Kindergarantie geplanten politischen Maßnahmen müssten jedoch mit anderen wichtigen (legislativen und nicht-legislativen) EU-Rahmenwerken systematisch verknüpft werden. Dazu gehörten außerdem Initiativen zum Mindesteinkommen, zu Bildung, Steuern, Digitaltechnik und Verbraucherschutz. Ebenfalls sollten spezifische Maßnahmen für bestimmte vulnerable Gruppen, wie beispielsweise Kinder aus Romafamilien, mit der Kindergarantie verknüpft werden.


Das Wohlergehen von Kindern und ihren Eltern muss im Mittelpunkt der Kindergarantie stehen

Es wurde geäußert, dass das Ziel der Armutsbekämpfung einen Zwei-Generationen-Ansatz erfordere, bei dem sowohl Kinder als auch ihre Familien unterstützt werden. Es sollten familienorientierte Unterstützungsformen gefördert werden, die sich auf Prävention und Frühintervention konzentrieren und die Familien möglichst erreichen, bevor sie in Situationen der Gefährdung geraten.

Von den Teilnehmer*innen wurden sowohl universelle Leistungen für alle Kinder gefordert als auch spezifische Unterstützung, die je nach Lebenssituation des Kindes und der Familienmitglieder bedarfsgerecht erfolgen sollten. Die Leistungen sollten auf klaren Qualitätsstandards basieren (z.B. die kürzlich verabschiedete Empfehlung des Rates zu qualitativ hochwertiger ECEC).

Verknüpfung mit zukünftigen EU- und nationalen strategischen Rahmenwerken zur Familienarmut

Es wurde in der Diskussion eine enge Verzahnung der Kindergarantie mit anderen EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und der Förderung der Beschäftigung von Armut bedrohter Gruppen gefordert. Außerdem sei bei der Umsetzung der Kindergarantie darauf zu achten, dass Barrieren der Inanspruchnahme von Leistungen minimiert würden. Einigkeit bestand darin, dass die NGOs Schlüsselpartner für die Umsetzung der Kindergarantie für die lokalen Behörden vor Ort sind.


Die COFACE wird die Ergebnisse der Kooperationstagung mit der AGF nutzen, um sie in die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission über die Kindergarantie einzuspeisen.

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