Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine Befristung der Teilzeit erhalten sollen.
Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Sozialverband Deutschlands, der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik begrüßen sie die damit eingeleiteten Schritte hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte und den leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten für Frauen und Männer.
Der Aufruf:
Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen:
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF), der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Diakonie Deutschland, das Bundesforum Männer, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Verband berufstätiger Mütter (VBM), das Zukunftsforum Familie (ZFF) und die Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) fordern die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Ein Entwurf des BMAS liegt vor. Nun muss die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen und den Entwurf beschließen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit zu schaffen. In Teilzeit Beschäftigten soll die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden.
Ein aktueller Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts erfährt Kritik von Seiten der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Bürokratie und Belastungen für Arbeitgeber werden bemängelt. Nach Auffassung der UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs ist der Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte in Deutschland.
Arbeitszeitbedürfnisse der Beschäftigten ernstnehmen
Das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Arbeitszeit ist kein Randphänomen: Viele Vollzeitbeschäftigte – Frauen und Männer – wünschen sich eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit: nach Angaben der BAuA würden 55 % gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Für viele Beschäftigte ist zudem die Lage der Arbeitszeit das Haupthindernis auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten (35 %) würde gerne länger arbeiten.
Teilzeit ist meist Frauensache
Teilzeit ist in Deutschland meist Frauensache: Über 80 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen und fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit. Als Grund dafür geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. Für die wenigen teilzeitbeschäftigten Männer ist eine parallel laufende Ausbildung oder eine berufliche Fortbildung Hauptgrund, die Arbeitszeit zu reduzieren.
Das Problem für viele: Einmal Teilzeit, immer Teilzeit.
Aber nicht alle, die in Teilzeit arbeiten, tun dies freiwillig. 1,1 Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen und 419.000 teilzeitbeschäftigte Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren würden ihre Arbeitszeit verlängern. Sie finden aber keine entsprechende Stelle. Dabei sind vor allem kurze Arbeitszeiten mit gravierenden Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und bei der sozialen Sicherung. Gerade für viele Frauen ist Altersarmut damit vorprogrammiert.
Der Entwurf des Arbeitsministeriums ist ein erster Schritt in die richtige Richtung
Mit einem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitarbeit steigt zukünftig die Souveränität, und die Teilzeitfalle schnappt nicht dauerhaft zu. Denn nach einer Teilzeitphase ist die Rückkehr auf die bisherige Arbeitszeit gesichert – ein wichtiger Anreiz, auch für Männer, ihre Arbeitszeit für familiäre Aufgaben zeitweise zu reduzieren. Teilzeitbeschäftigte, die aufstocken wollen, würden von einer Beweislastumkehr profitieren: Der Arbeitgeber muss darlegen, was gegen die Aufstockung spricht. Schließlich kommt die Pflicht zur Erörterung von Dauer und Lage der Arbeitszeit denjenigen zugute, die in kleinen Betrieben arbeiten oder lediglich die Lage ihrer Arbeitszeit ändern wollen. All das sind gute Ansätze für mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten. Sie müssen aber für Beschäftige in Betrieben aller Größen zur Anwendung kommen.
Daher fordern die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs die Bundesregierung und die Politik auf, den vorliegenden Entwurf zu unterstützen!