Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge!

Die Familienverbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, der im Asylpaket II geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Kinder und Familien werden so auf gefährliche Fluchtwege gezwungen und eine erfolgreiche Integration der bereits aufgenommenen Menschen erschwert. Die Einheit der Familien muss sichergestellt werden, so wie es auch europäisches Recht vorsieht. Das Asylpaket II wird morgen im Bundestag behandelt und sieht die zweijährige Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit sogenanntem „subsidiärem Schutz“ vor.

„Der Familienverbund ist zu schützen und zu stärken“, erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF, „dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf dem Rücken von Familien und Kindern reduziert werden soll.“  

Bereits jetzt seien die Wartezeiten für den Familiennachzug sehr lang, die Zeit bis zum tatsächlichen Nachzug dürfte sich daher weit über die geplante Aussetzungsfrist von zwei Jahren erstrecken. Geflüchtete Menschen mit subsidiärem Schutz erwarte in ihrem Herkunftsland Krieg oder drohende Folter,  so dass sie oft auf unbestimmte Zeit nicht zurückkehren könnten. Die Einschränkung ihres Rechts auf Familiennachzug werde dazu führen, dass mehr Kinder und Frauen die gefährlichen Fluchtwege wählen. Zudem würde die Integration der Flüchtlinge zusätzlich erschwert. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Menschen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird.

Die Möglichkeit des Familiennachzugs für geflüchtete Menschen mit eingeschränktem Schutz wurde erst im August 2015 aufgrund europarechtlicher Vorgaben in dieser Form eingeführt.  Nachziehen dürfen lediglich Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger. Verlässliche Angaben zur Gesamtzahl nachgezogener Angehöriger gibt es für Deutschland derzeit nicht. Von Januar 2014 bis September 2015 waren dies z.B. hinsichtlich syrischer Flüchtlinge lediglich ca. 18.400 Personen.

Die Familienverbände der AGF fordern zudem grundsätzliche Rücksicht auf die familiären Bindungen geflüchteter Menschen. So sollten Familien schnellstmöglich in eigenen Wohnungen untergebracht und den Kindern ein kindgemäßer Alltag ermöglicht werden, einschließlich Kita- und Schulbesuch. Flüchtlinge, die bereits Verwandte in Deutschland haben, sollten in deren Nähe untergebracht werden.  

Die Ausweitung abschreckender und inhumaner Maßnahmen lehnen die Familienorganisationen ab. 

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