Familienorganisationen fordern eine familiengerechte Arbeitswelt

Die Familienorganisationen fordern ein detailliertes Rückkehrrecht, das Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung verabschiedete die AGF einen entsprechenden Beschluss.

„Angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen. Bisher fehlt es der Arbeitswelt an Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit von Familien“, so der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh.

Die Familienorganisationen schlagen einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit vor. Mit Auslaufen der Befristung gilt automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.

Gemeinsam mit Expert/innen aus Gewerkschaften, Wissenschaft, Politik und Arbeitgeberverbänden hatten die Familienorganisationen am Vortag Möglichkeiten diskutiert, die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen sollen. Ein zentrales Anliegen war das Rückkehrrecht aus der Teilzeitarbeit, weil sich oftmals die Teilzeit als ungewünschte Einbahnstraße erweist, wenn sich Mütter oder Väter zum Wechsel von Voll- in Teilzeit entschließen.

„Wir erhoffen uns von der neuen Bundesregierung mehr Sensibilität für die Bedürfnisse von Familien sowie konkrete familienpolitische Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Dr. Klaus Zeh und konkretisiert: „Daher sollte zum Beispiel das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle unbedingt auch in die derzeitigen Koalitionsverhandlungen mit aufgenommen und möglichst schnell gesetzlich umgesetzt werden.“

Neben diesen konkreten Maßnahmen erneuerten die Familienorganisationen ihre Hoffnung, dass die Europäische Kommission das Jahr 2014 zum Europäischen Jahr zur Vereinbarkeit von Familien und Beruf ausruft. Ein solches Jahr könnte ein weiterer Baustein mit spürbarer Wirkung auf die nationalen Familienpolitiken sein.

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