Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzes

Die Reform des Mutterschutzgesetzes zielt insbesondere auf den Einbezug weiterer Personengruppen wie Studentinnen und Selbstständige sowie die Vermeidung von Beschäftigungsverboten und die Förderung der Weiterbeschäftigung von Schwangeren und Stillenden. Die AGF zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben, in der sie differenziert auf die Herausforderungen eingeht.

Durch die Reform soll das Mutterschutzgesetz zeitgemäßer und verständlicher für beide Seiten werden. Zudem werden mit der Neuerung auch Vorgaben seitens der EU umgesetzt und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.

Die AGF begrüßt das Anliegen, das Mutterschutzgesetz an die geltenden Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen anzupassen und den Mutterschutz auf bisher ungenügend berücksichtigte Personengruppen auszuweiten, wie Studentinnen und Selbständige. Der Gesetzesentwurf setzt jedoch aus Sicht der AGF den Fokus überwiegend auf eine möglichst umfangreiche Weiterbeschäftigung der Frauen. Dies führt dazu, dass mit dem neuen Gesetzentwurf bisher eindeutige Schutzbestimmungen und Formulierungen stellenweise unscharf werden.

Der AGF ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei der Abwägung der Ausgestaltung des Mutterschutzes, den (werdenden) Müttern und ihren (ungeborenen) Kindern ein umfänglicher Schutz zu gewährleisten ist. Es sind sinnvolle und pragmatische Möglichkeiten für Arbeitgeber und Frauen zu entwickeln, die nicht dazu führen dürfen, dass die Frauen durch den Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden können und dadurch auf gewünschten und ihnen zustehenden Mutterschutz zu verzichten.